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Elternunterhalt

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    Elternunterhalt

    Hallo, ich bin neu hier und möchte erst einmal alle begrüßen. Ich bin 63 Jahre alt und Rentner zu Probe, soll heißen, ich gehe 2018 in Rente und bin aktuell in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Was das steuerlich bedeutet, musste ich leidvoll erfahren.
    Nun zur Frage:Meine 92 jährige Mutter ist in einem Pflegeheim. Die eigene Rente deckt gerade die Heimkosten. Für Friseur, Medikamente, die die Kasse nicht bezahlt, Leckereien und ab und zu mal ein Kleidungsstück reicht die Rente dann nicht mehr, so dass ich ca. 200,-- € mtl. freiwillig an Unterhaltsleistungen erbringe. Kann ich das in irgend einer Form steuerlich geltend machen. Zur Klarstellung: Es liegt keine Zahlungsverpflichtung des Sozialamtes vor, weil die Rente, die Heimkosten gerade so deckt. Bei der nächsten, ins Haus stehenden Pflegesatzerhöhung wird dies nicht mehr so sein. Ich möchte aber meiner Mutter auch gerne die Antragstellung beim Sozialamt ersparen, ich weiß, sie hätte damit ein gewaltiges Poblem.
    Wie ist die Lage, hat hier jemand Erfahrung? Wäre dankbar
    LG
    Rom1Pasta

    #2
    AW: Elternunterhalt

    Dies ist kein Problem mit ELSTER und kann/darf hier daher nicht beantwortet werden.

    Als Lektüre empfehle ich jedoch § 33 bzw. § 33 a EStG.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Elternunterhalt

      Die Frage hat mit dem Projekt ELSTER -elektronische Steuererklärung- nichts zu tun, sondern betrifft Steuerrecht.

      Das Forum wird dir deshalb keine Hilfe bieten können bzw. dürfen! Der hier unlängst diskutierte Fall deckt sich, soweit ich das sehe, nicht mit deinem Sachverhalt:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...lternunterhalt
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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