Hallo zusammen,
ich verzweifle gerade an der EÜR via Elster. Dies ist meine erste EÜR via Elster.
Für mich sind hier einige Dinge leider noch völlig unklar. Diese Dinge würde ich gerne wie folgt fragen:
- Trage ich die Kosten für Google Adwords Anzeigen in Zeile 46 "Werbekosten" ein oder in 26 "Bezogene Fremdleistungen"?
- Rechne ich die Hausratversicherung anteilig auf die Raumkosten (Arbeitszimmer) um und trage in Zeile 56 Arbeitszimmer (anteilig von der Miete) + Hausratversicherung (Anteil gemäß Wohnfläche) ein oder in Zeile 45 "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen"?
- Sind PayPal und eBay Gebühren nun "Bezogene Fremdleistungen" und daher in Zeile 26 einzutragen oder "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen" laut Zeile 45?
- Sind IHK Beiträge sowie die Kosten einer Gewerbeummeldung in Zeile 45 "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen" einzutragen?
- Ist der Kauf eines Fotolia Bildes gegen Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr im Sinne eines Kaufpreises eine Fremdleistung oder eher unter Werbekosten einzustufen, wenn ich diese Bilder auf meiner Internetseite zur Darstellung meines Unternehmens sowie meiner Leistungen verwende?
Kann mir jemand hierzu ein paar Hinweise geben? Ich wäre unendlich dankbar.
Dank und Gruß
Boris
ich verzweifle gerade an der EÜR via Elster. Dies ist meine erste EÜR via Elster.
Für mich sind hier einige Dinge leider noch völlig unklar. Diese Dinge würde ich gerne wie folgt fragen:
- Trage ich die Kosten für Google Adwords Anzeigen in Zeile 46 "Werbekosten" ein oder in 26 "Bezogene Fremdleistungen"?
- Rechne ich die Hausratversicherung anteilig auf die Raumkosten (Arbeitszimmer) um und trage in Zeile 56 Arbeitszimmer (anteilig von der Miete) + Hausratversicherung (Anteil gemäß Wohnfläche) ein oder in Zeile 45 "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen"?
- Sind PayPal und eBay Gebühren nun "Bezogene Fremdleistungen" und daher in Zeile 26 einzutragen oder "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen" laut Zeile 45?
- Sind IHK Beiträge sowie die Kosten einer Gewerbeummeldung in Zeile 45 "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen" einzutragen?
- Ist der Kauf eines Fotolia Bildes gegen Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr im Sinne eines Kaufpreises eine Fremdleistung oder eher unter Werbekosten einzustufen, wenn ich diese Bilder auf meiner Internetseite zur Darstellung meines Unternehmens sowie meiner Leistungen verwende?
Kann mir jemand hierzu ein paar Hinweise geben? Ich wäre unendlich dankbar.
Dank und Gruß
Boris
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