Hallo liebe Community,
ich hatte 2016 ein turbulentes Jahr (Hochzeit, Ende des Master Studiums und Berufseinstieg) und benötige daher ein paar Tipps, da ich vermutlich ein, bzw. zwei Fehler im Hinblick auf mein bisheriges steuerliches Vorgehen gemacht habe. Hier mal die Sachlage:
2014: Antrag auf Feststellung Verlustvortrag gestellt (Ergebnis ~8500€)
2015: Antrag auf Feststellung Verlustvortrag gestellt, jedoch den VV aus dem Vorjahr dummerweise NICHT angegeben. (Ergebnis ~ 12500€).
2016: Bis September studiert, im Juni geheiratet (gemeinsame Veranlagung, Frau studiert noch) und Berufseinstieg zum 01.09.2016.
Ich habe 2016 noch Studiengebühren i.H.v. ~9000€ inkl. Zinsen für den Studienkredit bezahlt und über das Jahr (im letzten Quartal) ca. 18000€ Bruttogehalt erhalten.
Ich bin mir nicht sicher inwiefern ich hier bereits Fehler gemacht habe, die sich hoffentlich noch korrigieren lassen:
1. Vergessen für das Jahr 2015 den VV des Jahres 2014 bei der Fortführung anzugeben.
2. Wäre es aufgrund des niedrigen Bruttogehalts im Jahr 2016 sinnvoller gewesen den VV aggregiert im Jahr 2017
aggregiert und rückwirkend feststellen zu lassen, um ihn mit dem Einkommen aus 2017 verrechnen zu können.
Ich bin nicht sicher, ob ich nun bei der Steuererklärung nur den VV aus der Feststellung 2015 angeben darf (da 2014 vergessen), beide angeben soll und ob es eine Möglichkeit gibt, diesen nicht mit dem niedrigen Einkommen 2016 zu verrechnen, sondern ihn irgendwie in das Jahr 2017 zu ziehen.
Sind sicher viele Fragen und natürlich ist such die Antwort "wie wärs mir nem Steuerberater?" legitim. Allerdings kann mir ja vll. doch jemand den ein oder anderen Tip geben.
Vielen Dank vorab und beste Grüße,
Udo
ich hatte 2016 ein turbulentes Jahr (Hochzeit, Ende des Master Studiums und Berufseinstieg) und benötige daher ein paar Tipps, da ich vermutlich ein, bzw. zwei Fehler im Hinblick auf mein bisheriges steuerliches Vorgehen gemacht habe. Hier mal die Sachlage:
2014: Antrag auf Feststellung Verlustvortrag gestellt (Ergebnis ~8500€)
2015: Antrag auf Feststellung Verlustvortrag gestellt, jedoch den VV aus dem Vorjahr dummerweise NICHT angegeben. (Ergebnis ~ 12500€).
2016: Bis September studiert, im Juni geheiratet (gemeinsame Veranlagung, Frau studiert noch) und Berufseinstieg zum 01.09.2016.
Ich habe 2016 noch Studiengebühren i.H.v. ~9000€ inkl. Zinsen für den Studienkredit bezahlt und über das Jahr (im letzten Quartal) ca. 18000€ Bruttogehalt erhalten.
Ich bin mir nicht sicher inwiefern ich hier bereits Fehler gemacht habe, die sich hoffentlich noch korrigieren lassen:
1. Vergessen für das Jahr 2015 den VV des Jahres 2014 bei der Fortführung anzugeben.
2. Wäre es aufgrund des niedrigen Bruttogehalts im Jahr 2016 sinnvoller gewesen den VV aggregiert im Jahr 2017
aggregiert und rückwirkend feststellen zu lassen, um ihn mit dem Einkommen aus 2017 verrechnen zu können.
Ich bin nicht sicher, ob ich nun bei der Steuererklärung nur den VV aus der Feststellung 2015 angeben darf (da 2014 vergessen), beide angeben soll und ob es eine Möglichkeit gibt, diesen nicht mit dem niedrigen Einkommen 2016 zu verrechnen, sondern ihn irgendwie in das Jahr 2017 zu ziehen.
Sind sicher viele Fragen und natürlich ist such die Antwort "wie wärs mir nem Steuerberater?" legitim. Allerdings kann mir ja vll. doch jemand den ein oder anderen Tip geben.
Vielen Dank vorab und beste Grüße,
Udo
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