Hallo zusammen,
ich plane, innerhalb der nächsten 3 Jahre etwa 10.000€ in Büromöbel, Computer und TK Anlage zu investieren. Hierzu möchte ich gerne einen IAB geltend machen.
Aktuell mache ich die Steuererklärung und EÜR für 2016. Meine Fragen:
- Wo trage ich den Investitionswunsch genau ein?
- Kann ich jetzt (2017) einen IAB ansetzen, der bereits in de EÜR / Steuererklärung für 2016 (die ich jetzt mache) berücksichtigt wird oder gilt die "Erleichterung" erst in der nächsten Steuererklärung, also die Erklärung, die ich 2018 mache und für 2017 ist?
Dank und Gruß
Boris
ich plane, innerhalb der nächsten 3 Jahre etwa 10.000€ in Büromöbel, Computer und TK Anlage zu investieren. Hierzu möchte ich gerne einen IAB geltend machen.
Aktuell mache ich die Steuererklärung und EÜR für 2016. Meine Fragen:
- Wo trage ich den Investitionswunsch genau ein?
- Kann ich jetzt (2017) einen IAB ansetzen, der bereits in de EÜR / Steuererklärung für 2016 (die ich jetzt mache) berücksichtigt wird oder gilt die "Erleichterung" erst in der nächsten Steuererklärung, also die Erklärung, die ich 2018 mache und für 2017 ist?
Dank und Gruß
Boris
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