Hi,
vielleicht kann mir ja hier einer helfen, zu verstehen, warum ich erinnert werde meine Steuererklärung abzugeben. Keine der hier genannten Bedingungen sind bei mir erfüllt:
https://www.vlh.de/wissen-service/st...g-abgeben.html
In der Erinnerung wird u.a. auf §56 EStDv verwiesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
Da fiel mir dieser Satz ins Auge:
Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
Jetzt muss ich etwas ausholen:
Von August bis Dezember 2015 erhielt ich ALG1. Ende Dezember hatte ich kurzfristig einen kleinen Nebenjob, von dem 285 Euro auf das ALG1 angerechnet wurden (d.h. ich habe effektiv 285 Euro weniger ALG1 bekommen). Der laut Leistungsnachweis für 2015 übermittelte Betrag fällt aber genau um 285 Euro zu hoch aus. Das hab ich nach der Abgabe der Erklärung letztes Jahr dann auch gemerkt und beim Finanzamt sagte man mir, ich müsse das dann als Negativbetrag in der Erklärung für 2016 angeben (bei 91 in "Sonstige Angaben und Anträge").
Stellen diese -285 Euro jetzt einen verbleibenden Verlustabzug dar? Oder anders gefragt, sind die der Grund, warum die Frist jetzt für mich gegolten hätte?
Ich würde mich freuen, wenn mich jemand erleuchten kann.
Vielen Dank und viele Grüße
vielleicht kann mir ja hier einer helfen, zu verstehen, warum ich erinnert werde meine Steuererklärung abzugeben. Keine der hier genannten Bedingungen sind bei mir erfüllt:
https://www.vlh.de/wissen-service/st...g-abgeben.html
In der Erinnerung wird u.a. auf §56 EStDv verwiesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
Da fiel mir dieser Satz ins Auge:
Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
Jetzt muss ich etwas ausholen:
Von August bis Dezember 2015 erhielt ich ALG1. Ende Dezember hatte ich kurzfristig einen kleinen Nebenjob, von dem 285 Euro auf das ALG1 angerechnet wurden (d.h. ich habe effektiv 285 Euro weniger ALG1 bekommen). Der laut Leistungsnachweis für 2015 übermittelte Betrag fällt aber genau um 285 Euro zu hoch aus. Das hab ich nach der Abgabe der Erklärung letztes Jahr dann auch gemerkt und beim Finanzamt sagte man mir, ich müsse das dann als Negativbetrag in der Erklärung für 2016 angeben (bei 91 in "Sonstige Angaben und Anträge").
Stellen diese -285 Euro jetzt einen verbleibenden Verlustabzug dar? Oder anders gefragt, sind die der Grund, warum die Frist jetzt für mich gegolten hätte?
Ich würde mich freuen, wenn mich jemand erleuchten kann.
Vielen Dank und viele Grüße
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