Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten - aber warum?

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  • Onkel_Andi
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2017
    • 12

    #1

    Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten - aber warum?

    Hi,

    vielleicht kann mir ja hier einer helfen, zu verstehen, warum ich erinnert werde meine Steuererklärung abzugeben. Keine der hier genannten Bedingungen sind bei mir erfüllt:

    Viele Bürger/innen werden äußerst ungern an die Steuererklärung erinnert. Wann Sie zur Abgabe verpflichtet sind und warum sich eine freiwillige Abgabe lohnt, erklären wir hier.


    In der Erinnerung wird u.a. auf §56 EStDv verwiesen:



    Da fiel mir dieser Satz ins Auge:

    Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.


    Jetzt muss ich etwas ausholen:

    Von August bis Dezember 2015 erhielt ich ALG1. Ende Dezember hatte ich kurzfristig einen kleinen Nebenjob, von dem 285 Euro auf das ALG1 angerechnet wurden (d.h. ich habe effektiv 285 Euro weniger ALG1 bekommen). Der laut Leistungsnachweis für 2015 übermittelte Betrag fällt aber genau um 285 Euro zu hoch aus. Das hab ich nach der Abgabe der Erklärung letztes Jahr dann auch gemerkt und beim Finanzamt sagte man mir, ich müsse das dann als Negativbetrag in der Erklärung für 2016 angeben (bei 91 in "Sonstige Angaben und Anträge").


    Stellen diese -285 Euro jetzt einen verbleibenden Verlustabzug dar? Oder anders gefragt, sind die der Grund, warum die Frist jetzt für mich gegolten hätte?


    Ich würde mich freuen, wenn mich jemand erleuchten kann.

    Vielen Dank und viele Grüße
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45939

    #2
    AW: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten - aber warum?

    ... und beim Finanzamt sagte man mir, ich müsse das dann als Negativbetrag in der Erklärung für 2016 angeben (bei 91 in "Sonstige Angaben und Anträge").
    Dann hatte dich doch das Finanzamt schon gebeten, auch für 2016 eine Erklärung abzugeben. Erklärungspflichtig ist eben auch, wer vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird.

    Wenn du das wegen der nur - 250 € für falsch hältst, dann setz dich mit deinem Sachbearbeiter in Verbindung. Ich sehe für dich allerdings keinen Nachteil, diesen Minusbetrag zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Onkel_Andi
      Neuer Benutzer
      • 25.01.2017
      • 12

      #3
      AW: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten - aber warum?

      Danke für deinen Beitrag. Mir wurde damals nicht gesagt, dass ich dadurch zur Abgabe verpflichtet wäre.

      Ich halte das auch nicht für falsch, ich will es einfach nur verstehen.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45939

        #4
        AW: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten - aber warum?

        Ob man das verstehen will oder muss, ist ein anderes Thema. Ich bin bewusst nicht näher darauf eingegangen,
        denn das Forum hier ist ein Anwenderforum, dass sich vorrangig mit Fragen der elektronischen Steuererklärung befasst.

        Damit hat deine Frage aber nicht wirklich zu tun! Dir geht es um die Abgabepflicht an sich und die hat mit der Frage, ob elektronisch
        oder auf Papier abzugeben ist, nun mal nichts zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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