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Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

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    Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

    Hallo Forum,

    ich bin auf den letzten Drücker dabei die Steuer fertig zu machen. Wir haben ein Kulturdenkmal saniert und ich bin gerade etwas verunsichert welchen Betrag in in Anlage FW in welches Feld schreiben muss. Vielleicht kann mir jemand helfen?

    Anlage FW Zeile 12 (Abzugsbetragnach nach §10)

    -> Da gibt es das Feld "Aufwendungen" und das Feld "Abzugsbetrag bis 9%"

    Wir haben ca. 375.000 € für dieses Projekt investiert. Das Denkmalamt hat uns Bescheinigt dass davon 206.000 € als Betrag für denkmalschutz würdige Aufwendungen anerkannt sind.

    Was füge ich denn jetzt in welches Feld ein?

    Wäre super wenn uns jemand helfen könnte!

    Viele Grüße
    Steffi

    #2
    AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

    Eigengenutzt oder vermietet?

    Meiner Meinung nach ist vom bescheinigten Betrag auszugehen. Zumindest verstehe ich den § 7i EStG so, auf den § 10f EStG verweist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

      Hallo Chalie,

      danke für deine schnelle Antwort. Es handelt sich bei dem Gebäude um Eigennutzung.

      Wir haben es auch so verstanden, dass der erstattungsfähige Betrag gemeint ist, aber was müsste man denn dann bei dem Feld "Abzugsbetrag bis 9%" reinschreiben? 9% vom erstattungsfähigen Betrag? Ich hätte erwartet dass das Finanzamt das selbst berechnet. Und dann steht da "...bis 9%". Warum denn "bis"?

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

        Warum denn "bis"?
        Ich nehme an, die Formulierung wurde dem Gesetzeswortlaut des § 10f EStG entnommen:

        Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen,
        wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i vorliegen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

          @Charlie: Danke für deine Antwort :-) D.h. du würdest dort die 9% vom genehmigten erstattungsfähigen Betrag reinschreiben, richtig?

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            #6
            AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

            Zitat von zaratozom Beitrag anzeigen
            @Charlie: Danke für deine Antwort :-) D.h. du würdest dort die 9% vom genehmigten erstattungsfähigen Betrag reinschreiben, richtig?
            Ja, ich würde dort die 9% von den als Bemessungsgrundlage anerkannten 206.000 € (ggf abzüglich etwaiger Zuschüsse der Denkmalschutzbehörde) eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

              Danke Charlie! Das hilft uns wirklich sehr weiter!!!

              Vielen lieben Dank :-)

              Falls du das vielleicht auch weißt:
              Folgender Absatz steht in unserer Bescheinigung vom Denkmalamt:

              "Bereits im Rahmen der Abstimmung ist der Bauherr darauf hinzuweisen, dass die steuerlichen Vergünstigungen nach §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes neben der denkmalrechtlichen Bescheinigung weitere Voraussetzungen enthalten, die durch das Finanzamt geprüft werden, insbesondere die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten oder wie Sonderausgaben und ihre Zugehörigkeit zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zum Erhaltungsaufwand oder zu den nichtabziehbaren Kosten."

              Denkst du es kann zu Problemen kommen wenn man die Denkmalabschreibung macht und mein Mann gleichzeitig ein Kleinunternehmer-Gewerbe angemeldet hat und ein Arbeitszimmer als Afa 2% abschreibt? Er ist vollzeit angestellt und schreibt nur ca. 5 Rechnungen für Stammkunden im Jahr, nicht mehr als insg. 3000 €

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                #8
                AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

                Steuerberatung ist nicht Gegenstand des ELSTER-Anwenderforums und hier auch nicht erlaubt.

                In der Bescheinigung des Denkmalamts wird zu Recht auf die unterschiedlichen steuerlichen Vorschriften bei Eigennutzung bzw. Vermietung hingewiesen.

                Bei Eigennutzung wird aber der denkmalpflegerische Mehraufwand grundsätzlich so behandelt, als wären das Sonderausgaben, da wird in der Regel nicht streng zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand differenziert.

                Ob der denkmalpflegerische Mehraufwand anteilig in die BMG der AfA des häuslichen Arbeitszimmers mit einfließen muss, würde ich im Vorfeld mit dem Finanzamt zu klären versuchen.

                Ob das auf Anhieb gelingt, ist eine andere Sache. Solche Sachen sind aber auch nicht jedem Steuerberater wirklich geläufig und entscheiden muss letztlich ohnehin das Finanzamt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Steuerberatung ist nicht Gegenstand des ELSTER-Anwenderforums und hier auch nicht erlaubt.
                  Oh sorry, aufgrund deiner Antworten hab ich mich hinreißen lassen auch diese Frage hier loszuwerden. Tut mir Leid. Du hast natürlich Recht! Ich hab das ganz vergessen dass es eigentlich nur um das Elster Programm geht hier.

                  Wir danken dir wirklich sehr. Du hast uns super weiter geholfen, vielen vielen Dank!

                  :-)

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                    #10
                    AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

                    Ob Dir Charlie24 wirklich weitergeholfen hat, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde mich da nicht wirklich drauf verlassen, denn sein Geschreibsel ist alles andere als rechtssicher formuliert.

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                      #11
                      AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

                      @hudgd

                      Natürlich sind die Antworten von Charlie24 nicht rechtssicher. Es wurden nämlich keine rechtlichen Fragen beantwortet sondern darauf hingewiesen, dass diese hier nicht beantwortet werden können/dürfen.

                      Und was das "Geschreibsel" angeht: Wer im Glashaus sitzt....
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

                        In welcher Zeit lebst du?

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                          #13
                          AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

                          Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
                          In welcher Zeit lebst du?
                          Was hat Deine Frage mit den vorherigen Postings zu tun ? Und was mit Elster ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Denkmalabschreibung welcher Betrag in welches Feld?

                            Die Frage bezog sich auf die Andeutung vom muffigen Beamtenschweiß.

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