Nebenkostenabrechnung

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  • Luni2012
    Neuer Benutzer
    • 03.09.2017
    • 1

    #1

    Nebenkostenabrechnung

    Hallo Zusammen,
    da bald meine erste Steuererklärung als Mieter ansteht eine kurze Frage: Ich weiß, man kann haushaltsnahe Dienstleistungen wie Winterdienst mit 20% der Arbeitskosten angeben. Was ist aber wenn der Vermieter dies selbst macht und uns das natürlich in Rechnung stellt? Kann ich das auch angeben? Trage ich dann auch immer nur den Wert der 20% ein oder den vollen Betrag und das FA nimmt davon dann 20%?

    Vielen Dank
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Nebenkostenabrechnung

    Hallo,

    du trägst den vollen Betrag ein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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