Meine Tochter, 1 Kind (7), alleinerziehend hat 2015 2.256 € und 2016 2.280 € Kindergeld bekommen.
Da der Vater Unterhalt zahlt, werden bei der Günstigerprüfung nur die Steuerersparnis für den halben Kinderfreibetrag 2015 = 3.576 € und 2016 = 3.624 € mit dem halben Kindergeld verglichen, nehme ich an.
Im Steuerbescheid für 2015 ist dementsprechend das Einkommen von 36.245 € (Steuer nach Tabelle 7.594 €) um den Freibetrag von 3.576 gemindert worden und für das zu versteuernde Einkommen 32.669 € die Steuer mit 6.394 € festgesetzt worden.
Das kann ich nachvollziehen, da 7.594 – 6.394 = 1.200 € mehr ist als das halbe Kindergeld von 1.128 €.
Bei der Steuerberechnung für 2016 ergibt sich sowohl aus der Elsterberechnung vorher als auch aus dem (identischen)Bescheid, der das auch ausspricht, dass das gezahlte Kindergeld, günstiger sein soll, obwohl das Einkommen und das Kindergeld nur geringfügig höher sind als im Vorjahr. Die Zahlen für 2016: Einkommen 37.244 (Steuer 7.756) – 3.624 = 33.620 (Steuer 6.631) Differenz Steuer: 1.225 €
½ Kindergeld = 1.140 Demnach müsste die Ansetzung des halben Kindefreibetrages nach wie vor günstiger sein.
Ich habe die Anlagen Kind für 2015 und 2016 und alles andere sorgfältig verglichen, ob irgendwo ein Häkchen verändert wurde, und nichts gefunden.
Bevor ich damit zum Finanzamt gehe, hat jemand eine Erklärung?
berghaus 14.09.17
Da der Vater Unterhalt zahlt, werden bei der Günstigerprüfung nur die Steuerersparnis für den halben Kinderfreibetrag 2015 = 3.576 € und 2016 = 3.624 € mit dem halben Kindergeld verglichen, nehme ich an.
Im Steuerbescheid für 2015 ist dementsprechend das Einkommen von 36.245 € (Steuer nach Tabelle 7.594 €) um den Freibetrag von 3.576 gemindert worden und für das zu versteuernde Einkommen 32.669 € die Steuer mit 6.394 € festgesetzt worden.
Das kann ich nachvollziehen, da 7.594 – 6.394 = 1.200 € mehr ist als das halbe Kindergeld von 1.128 €.
Bei der Steuerberechnung für 2016 ergibt sich sowohl aus der Elsterberechnung vorher als auch aus dem (identischen)Bescheid, der das auch ausspricht, dass das gezahlte Kindergeld, günstiger sein soll, obwohl das Einkommen und das Kindergeld nur geringfügig höher sind als im Vorjahr. Die Zahlen für 2016: Einkommen 37.244 (Steuer 7.756) – 3.624 = 33.620 (Steuer 6.631) Differenz Steuer: 1.225 €
½ Kindergeld = 1.140 Demnach müsste die Ansetzung des halben Kindefreibetrages nach wie vor günstiger sein.
Ich habe die Anlagen Kind für 2015 und 2016 und alles andere sorgfältig verglichen, ob irgendwo ein Häkchen verändert wurde, und nichts gefunden.
Bevor ich damit zum Finanzamt gehe, hat jemand eine Erklärung?
berghaus 14.09.17
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