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Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?!

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    Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?!

    Hallo Forumgemeinschaft,

    mal eine Frage, zu der ich jetzt seit 3 Tagen im Internet recherchiere und absolut nichts gefunden habe.


    Ich bin Halbwaise und habe in meiner Lohnsteuerbescheinigung bzw. Anlage N Zeile 26 / Arbeitnehmerbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung KEINEN Eintrag.
    Auch nicht den Wert 0 eingegeben.

    Als Folge ist in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 14. trotzdem der Wert "0" aus Anlage N übertragen worden.

    Steuerberechnung ist somit nicht möglich. Auch den Wert "0" in Anlage N Zeile 26 anzufügen funktioniert nicht.

    Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben.



    Was soll ich machen wenn ich nun aber keinen Arbeitsnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung zahle?! Ich bin am verzweifeln....


    PS.: Sobald man irgendeinen Wert X eingibt, funktioniert die Berechnung.

    #2
    AW: Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?

    Welches Programm? ElsterFormular? Welche Version?

    Sobald man irgendeinen Wert X eingibt, funktioniert die Berechnung.
    Dann kürze den Eintrag zur KV um 1 € und gib diesen 1 € bei der Pflegeversicherung ein, dann egalisiert sich das steuerlich.

    Sobald die Plausibilitätsprüfung fehlerfrei durchläuft, kannst du die Erklärung versenden, auch wenn die Steuerberechnung selbst nicht funktioniert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?

      Hallo,

      aus welchem Grund bezahlst du keinen Beitrag zur PV ? (Kann nicht sein)
      Bist du gesetzlich KV-versichert?
      Ist die Zeile 28 für dich relevant?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?

        Als Halbwaise zahlt nur der Arbeitgeber für die PV. Der Arbeitnehmeranteil entfällt. (weil ich noch in der Ausbildung war.)

        Ich kann doch nicht einfach was eintragen was in der Lohnsteuerbescheinigung so aber nicht drin steht oder?

        Also handelt es sich um eine Programmfehler für alle die nicht zur sozialen Pflegeversicherung dazu zählen aber Die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen?

        Lösche ich nämlich die gesamte Anlage geht alles, nur ich müsste der Berechnung nach ordentlich nachzahlen.

        PS: neuste Version Elster Formular
        Zuletzt geändert von PeterFrade; 14.09.2017, 21:56.

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          #5
          AW: Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?

          Ich kann doch nicht einfach was eintragen was in der Lohnsteuerbescheinigung so aber nicht drin steht oder?
          Du sollst das doch auch nur vorübergehend so eintragen, damit die Steuerberechnung funktioniert. Wichtig ist die Fehlerprüfung, nicht die Berechnung!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?

            Achso, und vor dem abschicken dann wieder umändern. Dann ist es zwar nur noch plausibel aber das Finanzamt kann damit was anfangen?

            Mich würde trotzdem brennend interessieren, wieso das so ist. Müsste ja alle Leute betreffen, die selbst keine PV zahlen sondern nur der Arbeitgeberanteil.

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              #7
              AW: Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?

              Zitat von PeterFrade Beitrag anzeigen
              neuste Version Elster Formular
              Dann verschieb ich mal, Allgemein und Projekt ist ja doch etwas allgemein.

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                #8
                AW: Kein Arbeitnehmerbeitrag zur soz. Pflegeversicherung, -> KEINE STEUERBERECHNUNG?

                Dann ist es zwar nur noch plausibel aber das Finanzamt kann damit was anfangen?
                Ja, das kann es!

                Mich würde trotzdem brennend interessieren, wieso das so ist. Müsste ja alle Leute betreffen, die selbst keine PV zahlen sondern nur der Arbeitgeberanteil.
                Fehler im Vorausberechnungsmodul betreffen natürlich immer alle Leute, bei denen der Sachverhalt so ist.

                Aber es gibt eben nur eine geringe Anzahl von Betroffenen, weshalb solche Fehler oft über eine lange Zeit unbemerkt bleiben.

                Die Berechnung im Vorausberechnungsmodul ist außerdem ein unverbindlicher Service.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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