Moin,
ich habe mal eine ganz blöde Frage zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag:
Ich dachte bisher immer, dass dieser Pauschalbetrag für die Werbungskosten in Höhe von 1000 EUR nur dann berücksichtigt wird, wenn ich meine Steuererklärung mache. Jetzt hat mir aber ein Bekannter erzählt, dass dieses nicht stimmt, sondern dass die 1000 EUR bereits von meinem Gehalt "abgezogen" werden, um die vom Finanzamt einbehaltene Lohnsteuer zu berechnen. Und zwar standardmäßig, also ohne dass ich irgendwelche Anträge gestellt habe. Dieses würde dann heißen, dass man - wenn es nur um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ginge - keine Steuererklärung machen bräuchte, weil der ja bereits beim Arbeitslohn "abgezogen" wurde.
Hat mein Bekannter da recht...?
Vielen Dank schomal!
ich habe mal eine ganz blöde Frage zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag:
Ich dachte bisher immer, dass dieser Pauschalbetrag für die Werbungskosten in Höhe von 1000 EUR nur dann berücksichtigt wird, wenn ich meine Steuererklärung mache. Jetzt hat mir aber ein Bekannter erzählt, dass dieses nicht stimmt, sondern dass die 1000 EUR bereits von meinem Gehalt "abgezogen" werden, um die vom Finanzamt einbehaltene Lohnsteuer zu berechnen. Und zwar standardmäßig, also ohne dass ich irgendwelche Anträge gestellt habe. Dieses würde dann heißen, dass man - wenn es nur um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ginge - keine Steuererklärung machen bräuchte, weil der ja bereits beim Arbeitslohn "abgezogen" wurde.
Hat mein Bekannter da recht...?
Vielen Dank schomal!
Kommentar