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Arbeitnehmer-Pauschbetrag

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    Arbeitnehmer-Pauschbetrag

    Moin,

    ich habe mal eine ganz blöde Frage zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag:

    Ich dachte bisher immer, dass dieser Pauschalbetrag für die Werbungskosten in Höhe von 1000 EUR nur dann berücksichtigt wird, wenn ich meine Steuererklärung mache. Jetzt hat mir aber ein Bekannter erzählt, dass dieses nicht stimmt, sondern dass die 1000 EUR bereits von meinem Gehalt "abgezogen" werden, um die vom Finanzamt einbehaltene Lohnsteuer zu berechnen. Und zwar standardmäßig, also ohne dass ich irgendwelche Anträge gestellt habe. Dieses würde dann heißen, dass man - wenn es nur um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ginge - keine Steuererklärung machen bräuchte, weil der ja bereits beim Arbeitslohn "abgezogen" wurde.

    Hat mein Bekannter da recht...?

    Vielen Dank schomal!

    #2
    AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

    Dein Bekannter hat insofern Recht, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits als Freibetrag in den Lohnsteuerklassen 1-5 eingearbeitet ist

    Dass die Abgabe einer Einkommensteuererklärung insofern überflüssig ist, mag ich jedoch bezweifeln.
    Ich selbst habe genug Freunde u. Bekannte welche ebenso dachten wie du und dann nicht schlecht über die von ELSTER Formular ausgerechnete Erstattung staunten.
    Es mag zumeist nicht viel bei rumkommen aber eine kleine Erstattung ist besser als keine Erstattung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

      Danke für die schnelle Antwort!

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Dein Bekannter hat insofern Recht, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits als Freibetrag in den Lohnsteuerklassen 1-5 eingearbeitet ist

      Dass die Abgabe einer Einkommensteuererklärung insofern überflüssig ist, mag ich jedoch bezweifeln.
      Ich selbst habe genug Freunde u. Bekannte welche ebenso dachten wie du und dann nicht schlecht über die von ELSTER Formular ausgerechnete Erstattung staunten.
      Es mag zumeist nicht viel bei rumkommen aber eine kleine Erstattung ist besser als keine Erstattung.
      Hmm, nur damit ich das richtig verstehe: Gehen wir mal von dem hypothetischen Fall aus, dass außer dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag nichts wäre (was natürlich Unsinn ist, da immer irgendwas ist, da stimme ich dir zu), quasi als akademische Fragestellung, dann (und nur dann) wäre tatsächlich keine Steuerklärung nötig, weil das Finanzamt bereits den korrekten Lohnsteuerbetrag einbehalten hat?

      (Wenn ich dich richtig verstehe, wird der Freibetrag automatisch und ohne jegliche Aktion meinerseits, berücksichtigt).

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        #4
        AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

        Im Idealfall stimmt der Lohnsteuerabzug mit der Berechnung der Einkommensteuer überein. Abweichungen kann es geben wenn der Monatslohn nicht immer gleich ist oder bei Ehegatten.

        (Hat aber jetzt mit Elster nicht zu tun )

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

          Was Beamtenschweiß sagen will, ist: Ja, Du hast vollkommen Recht. ABER:

          Es gibt aber auch noch andere Dinge, die die Steuerhöhe beeinflussen, deswegen mal genauer: WENN Du höchstens Werbungskosten bis 1.000 € hast UND keine andere Pauschalbeträge (z.B. für Kirchensteuer, Spenden, Vorsorgeaufwendungen etc.) übersteigende Beträge hast UND Du das ganze Jahr durchgängig gearbeitet hast UND jeden Monat exakt den gleichen Betrag an Arbeitslohn hattest UND keine andere Besonderheiten hast wie z.B. Lohnersatzleistungen oder nicht vollständig freigestellte Kapitalerträge oder Riester-Renten oder Rürup-Renten oder oder oder Kinder oder oder Heirat oder oder, DANN wird dein Steuerbescheid Null auf Null aufgehen.

          Am besten nimmst Du das Steuerprogramm deines Vertrauens, z.B. für Windows-Nutzer das kostenlose Elsterformular, gibst Deine Daten ein, nutzt die Berechnungsfunktion und machst auf schaun mer mal.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            [...] WENN Du höchstens Werbungskosten bis 1.000 € hast UND keine andere Pauschalbeträge (z.B. für Kirchensteuer, Spenden, Vorsorgeaufwendungen etc.) übersteigende Beträge hast UND Du das ganze Jahr durchgängig gearbeitet hast UND jeden Monat exakt den gleichen Betrag an Arbeitslohn hattest UND keine andere Besonderheiten hast wie z.B. Lohnersatzleistungen oder nicht vollständig freigestellte Kapitalerträge oder Riester-Renten oder Rürup-Renten oder oder oder Kinder oder oder Heirat oder oder, DANN wird dein Steuerbescheid Null auf Null aufgehen. [...]
            Danke für diese klare Antwort!

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