Frage: Mein Sohn hat im Juni 2016 seine Ausbildung abgeschlossen. In meiner Einkommenssteuererklärung habe ich meinen Sohn eingetragen (Kindergeld). Nun hat man meinem Sohn in der Berufsschule erzählt, er solle auch eine "Vereinfachte Einkommenssteuerklärung" machen, und dann würde er Geld vom FA zurückerstattet bekommen. Nun ist auf diesen Formularen aber keine Spalte wo ich Ausbildungsbeginn- bzw. -Ende eintragen kann. Oder ist das dann alles mit meiner Steuererklärung abgegolten?
Danke für Info.
Danke für Info.
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