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Steuererklärung nach Trennung

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    Steuererklärung nach Trennung

    Hallo,

    ich habe mich im Juni von meinem Mann getrennt. Seitdem habe ich schon viel im Internet recherchiert um rauszufinden, wie ich nun die Steuererklärung 2017 am besten erstellen kann. Auch hier im Forum habe ich schon vieles gelesen. Trotzdem bin ich mir einfach unsicher, was der beste Weg ist. Wir haben beide Steuerklasse 4/4 und 2 Kinder.
    Daher hier un mal meine Gedanken und Fragen:

    - Die Trennung war am 09.06., der Auszug am 12.08., ich möchte 2017 also noch mit der Steuerklasse 4 und der gemeinsamen Steuernummer veranlagen, aber einzeln. Oder ist es besser nachträglich doch Steuerklasse 1 zu beantragen ?
    Bisher habe ich uns immer zusammen via Elster veranlagt. Kann ich mich nun bei Elster auch einzeln veranlagen und die Daten meines Ex-Mannes einfach löschen ?
    Was passiert dann mit seiner Steuererklärung ? Ich möchte sie nicht mehr für meinen Ex-Mann machen. Bin ich dann damit raus aus der Sache , auch wenn ich die gemeinsame Steuernummer und das Elsterkonto (läuft auf mich) verwende ?

    - muss ich in der Steuererklärung, dann das Feld "gtrennt seit" ausfüllen ? Wir sind ja noch verheiratet (Trennungsjahr). hatte hier im Forum gelesen, dass es damit Probleme gab beim Abschicken der Daten via Elster geben kann.

    - Wir haben 2 Kinder mit gemeinsamen Sorgerecht. Er bezahlt Unterhalt für die Kinder, Behält dann jeder 1 Kind auf der Lohnsteuerkarte, oder kann ich beide bei mir draufschreiben ? Dies gilt dann generell für die nächsten Jahre ?

    - Wie ist das mit der Anlage Kind ? Muss ich die Betreuungskosten bis zum 12.08. 50/50 aufteilen und jeder macht dann eine eigene Anlage Kind mit der jeweiligen Steuererklärung ?
    Ab dem 12.08. gehen die Kosten ja voll auch mich.

    - Läuft das dann genauso für das Jahr 2018 ? Die Scheidung wird ja voraussichtlich August 2018 sein.

    - Nach der Scheidung möchte ich gerne Steuerklasse 2 beantragen. Aber das wäre dann sinnvoll ab 2019, da 2018 ja als Jahr der Scheidung noch als "Ehepaar" behandelt werden kann, richtig ?

    Vielen Dank für euren Input und Hilfe

    #2
    AW: Steuererklärung nach Trennung

    Hallo,

    nur eine kurze Bemerkung.
    Steuerklasse IV gilt nur bei Zusammenveranlagung.
    Informiere dich mal über die Steuerklassen.
    Zudem ist die Steuerklasse irrelevant für die zu zahlende Einkommensteuer.
    Maßgeblich dafür Zusammenveranlagung, getrennte Veranlagung, eventuell Kinder

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung nach Trennung

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen
      ich möchte 2017 also noch mit der Steuerklasse 4 und der gemeinsamen Steuernummer veranlagen
      Das Finanzamt veranlagt, nicht Du.

      Bei der Veranlagung ist die Steuerklasse vollkommen egal. Diese wird nur für den unterjährigen Lohnsteuerabzug benötigt.

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen
      Oder ist es besser nachträglich doch Steuerklasse 1 zu beantragen ?
      Steuerklasse 1 wäre jetzt richtig, auch wenn der Unterschied natürlich gleich Null ist.

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen
      Kann ich mich nun bei Elster auch einzeln veranlagen
      Einzelveranlagung ist natürlich möglich. Wenn einer der Ehegatten Einzelveranlagung beantragt dann hat der andere ihm gegenüber gegebenenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung.

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen
      Bisher habe ich uns immer zusammen via Elster veranlagt
      Mit welcher Anwendung erstellst Du die Steuererklärung?

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen
      Was passiert dann mit seiner Steuererklärung ?
      Wenn er keine gemacht hat dann wird er vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen
      auch wenn ich die gemeinsame Steuernummer ... verwende ?
      Ich würde an Deiner Stelle die Erklärung ohne Steuernummer übermitteln.

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen
      muss ich in der Steuererklärung, dann das Feld _gtrennt seit_ ausfüllen ?
      Wenn das wirklich nicht funktionieren sollte dann kreuz eben verheiratet an.

      (Das ist jetzt ein Vorschlag von mir. Aber wir wissen noch gar nicht wie das Formular für 2017 aussehen wird.)

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen
      Behält dann jeder 1 Kind auf der Lohnsteuerkarte
      Natürlich, jeder behält 2 halbe Kinder.

      Zitat von Guapatita Beitrag anzeigen

      Nach der Scheidung möchte ich gerne Steuerklasse 2 beantragen. Aber das wäre dann sinnvoll ab 2019, da 2018 ja als Jahr der Scheidung noch als "Ehepaar" behandelt werden kann, richtig ?
      Natürlich nicht, Ihr lebt ja ab 2018 nicht mehr zusammen.

      Naja, Du berührst Elster hier im ElsterForum nur am Rand. Und wie die Steuergesetze für 2017 und 2018 aussehen, dass weiß keiner von uns.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung nach Trennung

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Steuerklasse 1 wäre jetzt richtig, auch wenn der Unterschied natürlich gleich Null ist.
        Das muss ich korrigieren: Steuerklasse I (oder II) gibt es erst ab 2018. In 2017 liegen ja die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung noch vor, d.h. für 2017 sind und bleiben nur die Steuerklassen III, IV oder V möglich oder VI bei einem Nebenarbeitsverhältnis.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung nach Trennung

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Steuerklasse I (oder II) gibt es erst ab 2018.
          Ok, dann wird das so sein

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung nach Trennung

            Einzelveranlagung ist natürlich möglich.
            Es kann allerdings im Trennungsjahr zivilrechtlich auch noch ein Anspruch auf Zusammenveranlagung bestehen, aber das sagen euch die Scheidungsanwälte dann schon.

            https://www.scheidung-online.de/fina...e-veranlagung/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung nach Trennung

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Es kann allerdings im Trennungsjahr zivilrechtlich auch noch ein Anspruch auf Zusammenveranlagung bestehen[/url]
              Oder, wie ich geschrieben habe:

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Wenn einer der Ehegatten Einzelveranlagung beantragt dann hat der andere ihm gegenüber gegebenenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung.

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