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Kommunikation mit den Finanzämtern

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    Kommunikation mit den Finanzämtern

    Hallo zusammen,

    gibt es eine Möglichkeit jegliche Kommunikation mit den Finanzämtern auf elektronisch umzustellen, bzw. zusätzlich elektronisch zu erhalten?
    Derzeit erhalte ich Schreiben von den Finanzämtern ausschließlich auf dem Postweg.

    Nun ist es leider so, dass an mich adressierte Post gelegentlich in der Nachbarschaft landet, oder gänzlich verschwindet.
    So habe ich bspw. nur durch Zufall noch rechtzeitig die schriftliche Prüfungsanordnung zur bevorstehenden Außenprüfung erhalten.

    MfG Jutta

    #2
    AW: Kommunikation mit den Finanzämtern

    Nein, diese Möglichkeit gibt es (derzeit) nicht.

    Aktuell kommunizieren die Finanzämter ausschließlich schriftlich per Post. Eine Antwort des FAs per Mail ist aus Gründen des Datenschutzes/Steuergeheimnisses nicht zulässig.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Kommunikation mit den Finanzämtern

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Nein, diese Möglichkeit gibt es (derzeit) nicht.

      Aktuell kommunizieren die Finanzämter ausschließlich schriftlich per Post. Eine Antwort des FAs per Mail ist aus Gründen des Datenschutzes/Steuergeheimnisses nicht zulässig.
      Es sei denn, der StB oder Stpfl. stimmt dem ausdrücklich zu.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Kommunikation mit den Finanzämtern

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Es sei denn, der StB oder Stpfl. stimmt dem ausdrücklich zu.
        Das stimmt. Aber ich kann mir nicht vorstellen dass dann eine Prüfungsanordnung per Mail rausgeht.

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          #5
          AW: Kommunikation mit den Finanzämtern

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Es sei denn, der StB oder Stpfl. stimmt dem ausdrücklich zu.
          ... was aber nicht reichen wird, § 87a AO.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kommunikation mit den Finanzämtern

            Daraus kann ich nicht erkennen, dass die Aussage von stiller falsch ist;
            eher im Gegenteil

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              #7
              AW: Kommunikation mit den Finanzämtern

              Nach § 87a Abs. 1 Satz 3 AO darf das Finanzamt Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen (= praktisch Alles), nur verschlüsselt übermitteln. Das setzt voraus, dass sowohl das Finanzamt als auch die Gegenseite entsprechend ausgerüstet sind und das auch so nutzen. Das Finanzamt ist mit der Verschlüsselung nicht so weit, zumindest in Hessen, die Gegenseite in der Regel ebenfalls nicht. Im Ergebnis führt das dazu, dass das Finanzamt nicht darf, egal ob der Stb oder Steuerpflichtige zustimmt oder nicht. § 87a AO ist eine Spezialvorschrift zu § 30 AO, d.h. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO gilt hier nicht.

              Umgekehrt, also bei Mails AN das Finanzamt, gibt es diese Einschränkung nicht, d.h. für diese Richtung ist Alles erlaubt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Kommunikation mit den Finanzämtern

                In Bayern ist es jedenfalls so wie stiller sagt. Allerdings wird das dann wohl eher im Einzelfall genutzt, z. B. wenn der Steuerpflichtige Informationen vom Finanzamt braucht und dann (nach früher erfolgter schriftlicher allgemeiner Zustimmung) am Telefon sagt dass er die Infos bitte per Mail haben möchte.
                Wenn aber das Finanzamt von sich aus aus welchen Gründen auch immer auf den Steuerpflichtigen zukommt, dann wird kaum ein Bearbeiter vorher in die Akte schaun, ob vielleicht ausnahmsweise in diesem Fall die Zustimmung für die Mails vorliegt.
                Davon abgesehen gehen ja auch viele Schreiben ohne Zutun des Bearbeiters vollautomatisch raus. Der Computer schickt immer nur per Post.

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