Hallo, ich habe einen Dienstwagen und als einfache Strecke ca. 52 km zur Arbeit. Ich führe ein Fahrtenbuch, allerdings wendet mein Arbeitgeber generell die 1% Regelung an, was in meinem Fall ca. 2,5% vom Neuwagenpreis zusätzlich zu versteuerndes Einkommen bedeutet, im meinem Fall Brutto ca. 1000€/Monat gegenüber der tatsächlichen Kosten gemäß Fahrtenbuch. Nun wollte ich im Rahmen von Elstam diese Ermäßigung eintragen lassen. Das Finanzamt hat aber lediglich die einfache Entfernungspauschale akzeptiert. Gibt es für einen gleichen oder ähnlichen Fall hier Chancen auf Einspruch?
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Keine Ankündigung bisher.
Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
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AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
Die Frage hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun!
Die Abrechnung nach Fahrtenbuch erfolgt nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung, in der Regel wird der bescheinigte Bruttolohn gekürzt.
Man muss sich die Höhe des vom Arbeitgeber versteuerten Sachbezug bescheinigen lassen. Wenn das Fahrtenbuch den Anforderungen entspricht, ist das alles kein Problem.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
Zitat von Orangenschoko Beitrag anzeigenAlso sollte ich das zusätzlichen zu versteuerndes Einkommen vom AG bescheinigen lassen und damit die Werbungskosten im Ermäßigung verfahren nochmals beantragen.
Danke
In den Lohnsteuerrichtlinien heißt es bei Gestellung von Kraftfahrzeugen (Abs. 9) unter Nummer 3 unter anderem:
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist der Arbeitnehmer nicht an das für die Erhebung der Lohnsteuer gewählte Verfahren gebunden; Satz 1 2. Halbsatz gilt entsprechend.
https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2...tax_602&sort=1Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
Danke für die Infos, allerdings verstehe ich dies nicht ganz.
Also kann ich mit dem Finanzamt die Abrechnungsart festlegen?
Oder bin ich darauf angewiesen, die Steuern über die Einkommensteuer zurückzuholen?
Die bedeutet in meinem Fall dann, dass ich 15 Monate vorfinanzieren?
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AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
Zitat von Orangenschoko Beitrag anzeigen.....
Oder bin ich darauf angewiesen, die Steuern über die Einkommensteuer zurückzuholen?
....
genauso ist es, mit den entsprechenden Nebenwirkungen.
Tschüß
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AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
Oder du überzeugst deinen Arbeitgeber davon, bei dir nicht die 1% Regelung anzuwenden!
Nach meiner Erfahrung gelingt das nur, wenn man der Lohnbuchhaltung die Daten ordentlich aufbereitet liefert.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
Bei der Möglichkeit den Firmenwagen privat zu nutzen handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, welcher den Bruttoarbeitslohn erhöht.
Die von dir beantragte Korrektur würde somit den Bruttoarbeitslohn vermindern. Eine solche Korrektur kann gemäß § 39a EStG nicht als Freibetrag eingetragen werden.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
Die tatsächlichen Kosten des überlassenen Firmenwagens für ein Kalenderjahr können erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden. Zu den laufenden Kosten zählen rechnerisch auch die Leasingkosten, bei einem gekauften PKW die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten. Was aus der Anfrage nicht hervorgeht, sind die Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte. Wenn eine erste Tätigkeitsstätte vorhanden ist, müsste auch für diese Fahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden (0,03 %-Regelung zusätzlich).
Auf jeden Fall ist die Berechnung der tatsächlichen Kosten erst im Nachhinein möglich, darum wird im ersten Jahr die Ermäßigung abgelehnt und auf die Einkommensteuerveranlagung verwiesen. Ich könnte mir aber vorstellen, das nach dem ersten Jahr, in dem die Kosten durchgerechnet und vom Finanzamt anerkannt worden sind, ab dem zweiten Jahr für den Differenzbetrag schon ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden könnte.
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AW: Tatsächliche Kosten laut Fahrtenbuch in Elstam eintragen
Zwischen dem, was man sich vorstellen kann und dem, was in den Steuergesetzen geregelt ist, bestehen häufig Differenzen!Freundliche Grüße
Charlie24
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