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Haushaltsnahe Dienstleistung, Grabpflege

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    Haushaltsnahe Dienstleistung, Grabpflege

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen, ob Grabpflege zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen gehört.
    Das FA hat mir diese mir Verweis auf ein Gericht abgelehnt, ohne das Gericht zu benennen und ein Aktenzeichen anzugeben.
    Danke für Eure Antworten

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistung, Grabpflege

    Wenn sich die Grabstelle auf ihrem Wohngrundstück befindet, geht das schon.

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistung, Grabpflege

      Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
      Wenn sich die Grabstelle auf ihrem Wohngrundstück befindet, geht das schon.
      Das ist allerdings nach dem Bestattungsrecht der Länder in der Regel nicht erlaubt. Und der Friedhof gehört nun mal eindeutig nicht zum Haushalt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Haushaltsnahe Dienstleistung, Grabpflege

        Zitat von mobbidick Beitrag anzeigen
        ohne das Gericht zu benennen
        Sowas kann man heutzutage blitzschnell rausfinden:

        https://www.google.de/search?q=grabp...dienstleistung

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