Hallo,
anbei Fragen von a) (allgemein als Einstieg:-) bis e).
a) wie gebe ich am geschicktesten die erste Steuererklärung meines Lebens ab als Angestellter mehrere Jahre nach Ausbildung?
b) Die Finanzbehördes welchen Bundeslandes ist mein jetziger prinzipieller Ansprechpartner (egal, ob die Erklägung via Elster-Online geht, oder mangels Steuernr. ich gezwungen bin die Eklärung via Papierformular abzugeben)?
Ich habe gerade die Elster-Online-Registrierung abgeschlossen.
c) Woher bekomme ich die Steuernummer (Steuer-ID-Nummer habe ich dagegen), um das Elster-Profil kompletieren zu können, ohne händische Ausfüllung der ersten Steuererklärung, sondern möglichst via Elster-Online?
Ich bin Juli 2017 von Hessen nach Baden-Württenberg gezogen, alleinstehend, kinderlos, geringe Arbeitsanfahrtstrecke mit "Öffis", geringe Werbungskosten, Steuerklasse 1.
Von heute bis zurück gehend 2011 habe ich nach der Ausbildung als Festangestellter in mehreren Firmen gearbeitet (ohne Staatliche Leistungen, wie ALG1, 2 oder Wohngeld dazwischen oder aufstockend).
Bruttoverdienste nach Jahren:
30.07.2011 bis 01.08.2012 1000€
01.09.2012 bis 30.06.2013 2000€
01.07.2013 bis 28.02.2014 2600€
01.03.2014 bis 30.06.2016 2800€
01.07.2016 bis heute 3100€
Ich habe leider versäumt Antrag auf Fristverlängerung der Steuererklärungabgabe zu machen.
d) Bis zu welchen Jahr zurück von heute aus kann ich versuchen die Steuererklärung einzureichen, ohne dass es komplett sinnlos wird?
e) Mehrere Jahre zurück mit Elster-Online möglich? Elster-Online, da ich kein Windows, sondern Linux nutze und die Download-Elster-Version nur nehmen würde, wenn online gar nicht Jahre zurück ginge (dann in Virtueller Windows Maschine nutzen würde).
Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht in meinem Fall gesetzlich meines Erachtens nicht, ich erhoffe mit Abgabe der Steuererklärung auch für vergangene Jahre auf Steuerrückzahlungen (mit Abschlägen, wegen Fristversäumnis).
Habe mal versucht die vereinfachte Steuererklärung vor paar Jahren schriftlich auszufüllen, bin aber schon bei Angabe der Entfernungsangabe zur Arbeitsstelle gescheitert, weil diese Angabe innerhalb des Steuerjahres sich wegen Arbeitgeberwechsel geändert hat und ich nicht wusste, wie ich das im fest vorgefertigten Formular angeben soll.
Danke schon mal im Voraus.
anbei Fragen von a) (allgemein als Einstieg:-) bis e).
a) wie gebe ich am geschicktesten die erste Steuererklärung meines Lebens ab als Angestellter mehrere Jahre nach Ausbildung?
b) Die Finanzbehördes welchen Bundeslandes ist mein jetziger prinzipieller Ansprechpartner (egal, ob die Erklägung via Elster-Online geht, oder mangels Steuernr. ich gezwungen bin die Eklärung via Papierformular abzugeben)?
Ich habe gerade die Elster-Online-Registrierung abgeschlossen.
c) Woher bekomme ich die Steuernummer (Steuer-ID-Nummer habe ich dagegen), um das Elster-Profil kompletieren zu können, ohne händische Ausfüllung der ersten Steuererklärung, sondern möglichst via Elster-Online?
Ich bin Juli 2017 von Hessen nach Baden-Württenberg gezogen, alleinstehend, kinderlos, geringe Arbeitsanfahrtstrecke mit "Öffis", geringe Werbungskosten, Steuerklasse 1.
Von heute bis zurück gehend 2011 habe ich nach der Ausbildung als Festangestellter in mehreren Firmen gearbeitet (ohne Staatliche Leistungen, wie ALG1, 2 oder Wohngeld dazwischen oder aufstockend).
Bruttoverdienste nach Jahren:
30.07.2011 bis 01.08.2012 1000€
01.09.2012 bis 30.06.2013 2000€
01.07.2013 bis 28.02.2014 2600€
01.03.2014 bis 30.06.2016 2800€
01.07.2016 bis heute 3100€
Ich habe leider versäumt Antrag auf Fristverlängerung der Steuererklärungabgabe zu machen.
d) Bis zu welchen Jahr zurück von heute aus kann ich versuchen die Steuererklärung einzureichen, ohne dass es komplett sinnlos wird?
e) Mehrere Jahre zurück mit Elster-Online möglich? Elster-Online, da ich kein Windows, sondern Linux nutze und die Download-Elster-Version nur nehmen würde, wenn online gar nicht Jahre zurück ginge (dann in Virtueller Windows Maschine nutzen würde).
Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht in meinem Fall gesetzlich meines Erachtens nicht, ich erhoffe mit Abgabe der Steuererklärung auch für vergangene Jahre auf Steuerrückzahlungen (mit Abschlägen, wegen Fristversäumnis).
Habe mal versucht die vereinfachte Steuererklärung vor paar Jahren schriftlich auszufüllen, bin aber schon bei Angabe der Entfernungsangabe zur Arbeitsstelle gescheitert, weil diese Angabe innerhalb des Steuerjahres sich wegen Arbeitgeberwechsel geändert hat und ich nicht wusste, wie ich das im fest vorgefertigten Formular angeben soll.
Danke schon mal im Voraus.
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