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Studentin Minijob, welche Zeile?

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    Studentin Minijob, welche Zeile?

    Hallo zusammen,

    meine Tochter hatte im Jahr ihres Studienbeginns über mehrere Monate einen Minijob ( GesamtLohn von 2590 Euro).

    Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen und Halbwaisenrente lagen über dem Freibetrag von ca 8600 Euro.

    Muss Sie die Einnahmen vom Minijob angeben? Und wenn ja, in welcher Zeile?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Studentin Minijob, welche Zeile?

    Wenns ein echter Minijob war, der pauschal versteuert wurde, dann hat er in der Steuererklärung nichts zu suchen. Ansonsten wäre die Lohnsteuerbescheinigung auf der ersten Seite der Anlage N abzutippen.

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