Hallo zusammen,
meine Tochter hatte im Jahr ihres Studienbeginns über mehrere Monate einen Minijob ( GesamtLohn von 2590 Euro).
Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen und Halbwaisenrente lagen über dem Freibetrag von ca 8600 Euro.
Muss Sie die Einnahmen vom Minijob angeben? Und wenn ja, in welcher Zeile?
Vielen Dank
meine Tochter hatte im Jahr ihres Studienbeginns über mehrere Monate einen Minijob ( GesamtLohn von 2590 Euro).
Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen und Halbwaisenrente lagen über dem Freibetrag von ca 8600 Euro.
Muss Sie die Einnahmen vom Minijob angeben? Und wenn ja, in welcher Zeile?
Vielen Dank
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