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Firmenwagen - Versteuerung bei ausschließlich privater Nutzung

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    Firmenwagen - Versteuerung bei ausschließlich privater Nutzung

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    Zuletzt geändert von TaunusTommy; 26.10.2017, 16:48.

    #2
    AW: Firmenwagen - Versteuerung bei ausschließlich privater Nutzung

    Das sind alles keine Fragen, die mit der elektronischen Steuererklärung zu tun haben.

    Wer nicht pauschal versteuern will, muss ein Fahrtenbuch führen!

    Ansonsten führt die Forumssuche zu ähnlichen Themen zu Ergebnissen:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...ht=Fahrtenbuch
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Firmenwagen - Versteuerung bei ausschließlich privater Nutzung

      Vielen Dank, Charly 42!

      Wer hat denn noch bessere Antworten für mich?

      Besten Dank!

      Kommentar


        #4
        AW: Firmenwagen - Versteuerung bei ausschließlich privater Nutzung

        Zitat von TaunusTommy Beitrag anzeigen
        Vielen Dank, Charly 42!

        Wer hat denn noch bessere Antworten für mich?

        Besten Dank!
        Hallo,

        ein Steuerberater

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Firmenwagen - Versteuerung bei ausschließlich privater Nutzung

          @ TaunusTommy

          Auch wenn das keine Frage von ELSTER ist, was willst du denn an dem geldwerten Vorteil berichtigen lassen?

          Du bekommst einen Firmenwagen, den du für private Zwecke und für Fahrten zwischen Wohnung u. erster Tätigkeitsstätte nutzen kannst. Dafür wird ein geldwerter Vorteil versteuert.
          Den Wagen soll deine Frau für private Zwecke nutzen. Damit ist die Versteuerung der 1% schon mal richtig.

          Hinsichtlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wäre theoretisch eine Korrektur möglich da du den Wagen dafür nicht nutzt, dies müsstest du dem FA aber nachweisen (Fahrtenbuch).


          Bevor du den Firmenwagen annimmst würde ich aber erst einmal mit dem Arbeitgeber abklären, ob die ausschließliche Nutzung durch die Ehefrau überhaupt zulässig ist. Kenne einige Fälle wo die Nutzung durch Familienangehörige aus versicherungstechnischen Gründen untersagt ist.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            AW: Firmenwagen - Versteuerung bei ausschließlich privater Nutzung

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            Zuletzt geändert von TaunusTommy; 26.10.2017, 16:48.

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