Ein herzliches hallo in die Runde!
Ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2015. Diese ist fertig, ich habe nur eine letzte, nicht unerhebliche Entscheidungsfrage.
Zu meinem Hintergrund:
Bis 2013 war ich hauptberuflich als selbständiger Freiberufler tätig, im Jahr 2014 nur noch zum Teil mit Einnahmen um die 10.000 €. Im Jahr 2015 war ich nurmehr nebenberuflich selbständig, 2016 gar nicht mehr - und ab 2017 soll es lediglich als Übungsleiter mit Jahreseinnahmen im Umfang von wenigen hundert Euro sein.
Zum Steuerjahr 2015:
Durch die eine Tätigkeit habe ich als freiberuflicher Trainer im gemeinnützigen Bereich rund 500 € Honorar eingenommen - wie in all den Vorjahren umsatzsteuerbefreit.
Doch die andere Tätigkeit war zum ersten (und wahrscheinlich letzten) Mal als Personal Coach und damit umsatzsteuerpflichtig; hier habe ich rund 2.000 € Honorar eingenommen und dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft - 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Zu meiner Unklarheit:
Im Nachhinein betrachtet liegen die Jahreseinnahmen für 2015 mit insg. ~ 2.500 € aber im Kleinunternehmerbereich. Die eine Möglichkeit sehe ich darin, keine Umsatzsteuer abzuführen (habe ich ja früher nie - und werde es wohl auch in Zukunft nicht müssen). Ist das im Nachhinein noch möglich und was muss ich ggf. dabei beachten? Oder ist es ratsamer, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Umsatzsteuer einfach abzuführen? Welche Nachteile könnte das mit sich bringen?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
MfG
Rainer
Ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2015. Diese ist fertig, ich habe nur eine letzte, nicht unerhebliche Entscheidungsfrage.
Zu meinem Hintergrund:
Bis 2013 war ich hauptberuflich als selbständiger Freiberufler tätig, im Jahr 2014 nur noch zum Teil mit Einnahmen um die 10.000 €. Im Jahr 2015 war ich nurmehr nebenberuflich selbständig, 2016 gar nicht mehr - und ab 2017 soll es lediglich als Übungsleiter mit Jahreseinnahmen im Umfang von wenigen hundert Euro sein.
Zum Steuerjahr 2015:
Durch die eine Tätigkeit habe ich als freiberuflicher Trainer im gemeinnützigen Bereich rund 500 € Honorar eingenommen - wie in all den Vorjahren umsatzsteuerbefreit.
Doch die andere Tätigkeit war zum ersten (und wahrscheinlich letzten) Mal als Personal Coach und damit umsatzsteuerpflichtig; hier habe ich rund 2.000 € Honorar eingenommen und dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft - 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Zu meiner Unklarheit:
Im Nachhinein betrachtet liegen die Jahreseinnahmen für 2015 mit insg. ~ 2.500 € aber im Kleinunternehmerbereich. Die eine Möglichkeit sehe ich darin, keine Umsatzsteuer abzuführen (habe ich ja früher nie - und werde es wohl auch in Zukunft nicht müssen). Ist das im Nachhinein noch möglich und was muss ich ggf. dabei beachten? Oder ist es ratsamer, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Umsatzsteuer einfach abzuführen? Welche Nachteile könnte das mit sich bringen?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
MfG
Rainer
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