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Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

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    Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

    Hallo zusammen,

    ich habe im 2016 eine Abfindung (Fünftel-Regelung wurde angewendet) bekommen und muss nun c.a. 1500 Euro nachzahlen. Ich habe 01.-04. bei meinem Ex-Arbeitgeber gearbeitet, dann 05.-10.2016 beim anderen Arbeitgeber gearbeitet. Im Novermber und Dezember 2016 hab ich kein Lohn bekommen, da ich im Ausland war. D.h. ich habe nur 10 von 12 Monate im 2016 gearbeitet und muss trotzdem so viel nachzahlen. Kann mir jemand sagen ob das normal ist und lässt sich der Betrag vlt. reduzieren? Muss man denn die Abfindung in einer extra Spalte im Elster-Formular eintragen? Ich habe alles normal ausgefüllt d.h. als ob ich keine Abfindung bekommen hätte : Bruttobetrag, einbehaltete Steuer, Sol.Zuschlag.

    Danke euch vielmals im Voraus!
    E.S.

    #2
    AW: Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

    Hallo ESimeonova,

    hier bist du erst mal besser aufgehoben als im Arbeitgeberforum für Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer.
    Grundsätzlich kann das schon passieren, auch wenn die Fünftel-Regelung angewendet wird, je nachdem wie hoch die Abfindung ist.
    Ohne genaue Angaben kann man da nichts konkretes sagen.


    Tschüß

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      #3
      AW: Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo ESimeonova,

      hier bist du erst mal besser aufgehoben als im Arbeitgeberforum für Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer.
      Grundsätzlich kann das schon passieren, auch wenn die Fünftel-Regelung angewendet wird, je nachdem wie hoch die Abfindung ist.
      Ohne genaue Angaben kann man da nichts konkretes sagen.


      Tschüß
      Hallo,

      oh ok. Danke.
      Ich weiß, dass es schwierig ist ohne genauere Angaben bzw. ich kann sie gerne machen. Mich würde eher interessieren ob mein Vorgehen richtig war d.h. kommt die Abfindung in einer extra-Spalte im Formular oder wird sie als normaler Bruttolohn eingetragen? Es macht doch keinen Sinn, dass die Fünftel-Regelúng angewenmdet wird und dass ich so Steuer spare und sie dann aber am nächsten Jahr doch zahlen muss......Gibt es denn die Option, dass ich die Steuererklärung zurückziehe?

      LG

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        #4
        AW: Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

        Mich würde eher interessieren ob mein Vorgehen richtig war d.h. kommt die Abfindung in einer extra-Spalte im Formular oder wird sie als normaler Bruttolohn eingetragen?
        Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung wurde denn die Abfindung eingetragen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung wurde denn die Abfindung eingetragen?
          Also, beim Ausfüllen hab ich die Abfindung extra aufgeführt und zwar in der Zeile 17, in der Anlage N als Arbeitslohn/Entschädigung. So.
          Dann kam der Steuerbescheid und drin stand, dass ich 6900 Euro (!) nachzahlen muss. Dann hab ich im Einspruch geschrieben, dass das wohl ein Fehler war und dass die Abfindung 2 X im Formular vorkommt - einmal im Bruttolohn inkludiert (der Arbeitgeber bestätigt, dass die Abfindung drin inkludiert ist) und dann in der Zeile 17. So, dann hab ich die Info bekommen, dass auch wenn das so richtig ist, ich noch c.a. 1500 Euro nachzahlen muss...Das kommt mir trotzdem sehr viel vor und ich denke, dass ich einen weiteren Fehler beim Ausfüllen des Formulars gemacht habe...Bis auf den Hauptvorduck und der Anlage N hab ich keine weiteren Anlagen ausgefüllt.

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            #6
            AW: Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

            Bis auf den Hauptvorduck und der Anlage N hab ich keine weiteren Anlagen ausgefüllt.
            Die Anlage Vorsorgeaufwand mit den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung wirst du doch wohl ausgefüllt haben?

            Bei ElsterFormular würde die Anlage Vorsorgeaufwand automatisch hinzugefügt, sobald die Beiträge in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden.

            Also, beim Ausfüllen hab ich die Abfindung extra aufgeführt und zwar in der Zeile 17, in der Anlage N als Arbeitslohn/Entschädigung
            Ich habe aber nach der Nummer der Lohnsteuerbescheinigung gefragt. Die Abfindung müsste unter Nummer 10 bis 12 bescheinigt worden sein.

            Du schreibst zwar oben Elster-Formular, meinst aber möglicherweise nicht das Windowsprogramm, sondern die Formulare in Mein ELSTER?

            Hast du vielleicht in den 2 Monaten im Ausland Geld verdient, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Anlage Vorsorgeaufwand mit den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung wirst du doch wohl ausgefüllt haben?

              Bei ElsterFormular würde die Anlage Vorsorgeaufwand automatisch hinzugefügt, sobald die Beiträge in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden.

              Lieber Charlie24, Nein, ich habe nicht gewußt, dass man die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen muss und habe es eben getan....Nun sieht die Rechnung so aus, dass ich 1.500 Euro zurückbekommen und nicht nachzahlen muss!! Wenn das so ist, bist du ab heute mein bester Freund und ich danke dir. Aber mal sehen, ob das Finanzamt meine Änderungen noch akzeptiert.


              Ich habe aber nach der Nummer der Lohnsteuerbescheinigung gefragt. Die Abfindung müsste unter Nummer 10 bis 12 bescheinigt worden sein.

              In meiner Lohnsteuerbescheining steht unter Nr. 10 bis 12 nichts......

              Du schreibst zwar oben Elster-Formular, meinst aber möglicherweise nicht das Windowsprogramm, sondern die Formulare in Mein ELSTER?

              Ich meine das Windowsprogramm d.h. ich fülle alles online aus und schicke dann alle Dokumente übers Programm.

              Hast du vielleicht in den 2 Monaten im Ausland Geld verdient, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
              Nein, ich habe im Ausland im Dez. 2016 und mein Gehalt im Jan. 2017 bekommen.

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                #8
                AW: Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

                Da du ja bereits einen Steuerbescheid bekommen hast, kannst du dort ja ablesen, ob das Finanzamt deine Versicherungsbeiträge nicht bereits von sich aus berücksichtigt hat. Das kommt schon mal vor!

                Aber mal sehen, ob das Finanzamt meine Änderungen noch akzeptiert.
                Einspruch hast du doch schon eingelegt? Hast du denn schon einen geänderten Bescheid erhalten?

                Ich meine das Windowsprogramm d.h. ich fülle alles online aus und schicke dann alle Dokumente übers Programm.
                Wie sieht es denn aus? So vielleicht:

                https://www.elster.de/eportal/start
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Hohe Nachzahlung wegen Abfindung?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Da du ja bereits einen Steuerbescheid bekommen hast, kannst du dort ja ablesen, ob das Finanzamt deine Versicherungsbeiträge nicht bereits von sich aus berücksichtigt hat. Das kommt schon mal vor!

                  Du meinst wohl auf Seite 2 unter Abziehbare Sonderausgaben, oder?
                  Wenn Ja, dann stehen die Daten drin, Ja.


                  Einspruch hast du doch schon eingelegt? Hast du denn schon einen geänderten Bescheid erhalten?

                  Ja, Einspruch hab ich eingelegt. Mir wurde aber gesagt, dass ich die 1500 trotzdem zahlen muss und danach wird mir der Betrag eventuell rückerstattet. Habe bereits eine Mahnung in Höhe von 14 Euro....hätte nämlich bis 25.10. zahlen müssen.
                  Ich habe noch keinen geänderten Bescheid erhalten.



                  Wie sieht es denn aus? So vielleicht:

                  https://www.elster.de/eportal/start
                  Jawohl, das ist es.
                  Zuletzt geändert von ESimeonova; 07.11.2017, 23:01.

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