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Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

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    Ein Gast antwortete
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Hallo,
    bin neu hier. Ich arbeite seit dem 01.09 2016 bei der Stadt. Meine Erklärung für 2016 werde demnächst auch abgeben. Ich bin noch an der UNI eingeschrieben , da ich meine Master Thesis nebenbei schreibe. Wie kann ich die Kosten für den Master Studiengang als Verlustvortrag geltend machen? Ich habe in meinem Studium Unterstützung von meinen Eltern Unterstützung bekommen, spielt es eine Rolle für mein Verlustvortrag. Generell würde ich wissen wie es abläuft, sprich welche Anlage, welche Beiträge und welche Kosten...etc..

    Lieben Dank im Voraus

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    @Figul
    du hast recht!
    Ich hatte in meinem Beitrag Sonderaugaben und Werbungskosten wider besseres Wissen vertauscht.
    Ich habe den Satz der Verständlichkeit wegen berichtigt.

    berghaus 13.11.17

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Werden dann alle Steuerbescheide der letzten Jahre neu erstellt?
    Alle in diesem Punkt für vorläufig erklärten Steuerbescheide würden von Amts wegen geändert. Soweit vorhanden, wird für das jeweilige Jahr ein Verlust festgestellt und solange vorgetragen,
    bis eine Verrechnung mit positiven Einkünften möglich ist.

    Aussuchen kann man sich das Verrechnungsjahr bekanntlich nicht!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Hallo,

    Zitat von berghaus: Ich habe meine studierenden Kinder schon vor Jahren genötigt, in ihren Steuererklärungen, auch oder gerade bei null Einkommen, die Kosten schon des Bachelorstudiums als Sonderaugaben und nicht als Werbungkosten geltend zu machen, um einen Verlustvortrag zu erreichen.

    Sonderausgaben führten noch NIE zu einem Verlust

    Gruß FIGUL

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Ich habe meine studierenden Kinder schon vor Jahren genötigt, in ihren Steuererklärungen, auch oder gerade bei null Einkommen, die Kosten schon des Bachelorstudiums als 'Werbungskosten' und nicht als 'Sonderausgaben' geltend zu machen, um einen Verlustvortrag zu erreichen.

    Das ist auch mehr oder weniger gelungen, indem nunmehr seit einiger Zeit die Steuerbescheide für vorläufig erklärt wurden "hinsichtlich der Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten".

    Ich habe mich nun schon gefragt, ob die angesammelten paar tausend Euro nicht schon bei dem ersten Einkommen nach oder sogar während des Studiums verpuffen und mit einem Einkommen verrechnet werden, für das man unterm Strich sowieso keine Steuer gezahlt hätte.

    Da wäre es doch schön, wenn man das Jahr der Verrechnung der Verlustvorträge selbst wählen könnte oder diese zumindest Jahr um Jahr versetzt einsetzen könnte.

    Ergänzend die Frage, in welchem Jahr die 'Werbungskosten' anzusetzen sind, wenn vielleicht in drei Jahren das Verfassungsgericht entscheidet, dass diese, sofern sie aus der Zeit z.B. des Bachelorstudiums stammen, als Werbungskosten abziehbar sind.
    Werden dann alle Steuerbescheide der letzten Jahre neu erstellt? Die Kosten eines Zweitstudiums z.B. Master gelten ja jetzt schon als Werbungskosten.

    Müsste man jetzt schon in den Steuererklärungen auf den gegebenen oder den erwarteten Verlustvortrag hinweisen, sobald man ein verrechenbares Einkommen hat?

    Oder in Bezug auf Elster gefragt: Wo und wann muss oder kann man da was eintragen?

    berghaus 12.11.17
    Zuletzt geändert von berghaus; 13.11.2017, 00:38. Grund: Figul hat recht, im ersten Satz hatte ich Werbungskosten und Sonderausgaben vertauscht, jetzt berichtigt!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Was hindert dich objektiv daran, der Aufforderung des Finanzamts Folge zu leisten?

    Wenn ein Verlustvortrag für 2013 festgestellt wurde, besteht die Verpflichtung für das nachfolgende Jahr, also für 2014, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung nach § 56 Satz 2 EStDV)

    Die Fristen für die Pflichtveranlagung für 2014 sind längst abgelaufen, also kann dir das Finanzamt eine angemessene Frist zur Einreichung der Erklärung setzen.

    Wenn du in den Folgejahren weitere Verluste gemacht hast, ist das für die Jahre 2015 und 2016 ebenso!

    Im Übrigen ist das kein Thema der elektronischen Steuererklärung!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.11.2017, 11:26.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Der Bearbeiter hat Recht. Nach § 56 Satz 2 EStDV bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn auf das Vorjahresende ein Verlust festgestellt wurde.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Hallo Student2017,

    dann rede doch am einfachsten mit deinem Bearbeiter beim zuständigen Finanzamt, warum er 2014 innerhalb von drei Wochen haben will und schildere ihm die Umstände, warum du nicht einreichen kannst oder "willst".

    Tschüß

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  • Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Liebe Forenmitglieder, ich habe dieses Jahr meinen ersten Verlustvortrag für 2013 erfolgreich eingereicht. Allerdings hat mich das Finanzamt in Kenntnis gesetzt den Folgeverlustvortrag für 2014 innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem Erhalt des Bescheides ebenfalls einzureichen.

    Ich bin seit 2012 Student und habe zuvor noch keine Steuererklärung o.ä. abgegeben. An sich hat man mind. 4 Jahre Zeit rückwirkend einen Verlustvortrag zu stellen (deshalb auch dieses Jahr noch für 2013 eingereicht). Aber gilt diese Frist dann nicht mehr sobald man einen Verlustvortrag eingereicht hat?

    Wäre super, wenn hier jemand Bescheid weiß und mir ggf. Auch mit einem entsprechenden Beschluss o.ä. das belegen könnte.

    Würde die kommenden Verlustvorträge für 2014-2016 aus zeitlichen Gründen erst im nächsten Jahr einreichen wollen (was mit der eigentlichen 4 Jahresfrist ja so kein Problem gewesen wäre).

    Danke!
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