Liebe Forenmitglieder, ich habe dieses Jahr meinen ersten Verlustvortrag für 2013 erfolgreich eingereicht. Allerdings hat mich das Finanzamt in Kenntnis gesetzt den Folgeverlustvortrag für 2014 innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem Erhalt des Bescheides ebenfalls einzureichen.
Ich bin seit 2012 Student und habe zuvor noch keine Steuererklärung o.ä. abgegeben. An sich hat man mind. 4 Jahre Zeit rückwirkend einen Verlustvortrag zu stellen (deshalb auch dieses Jahr noch für 2013 eingereicht). Aber gilt diese Frist dann nicht mehr sobald man einen Verlustvortrag eingereicht hat?
Wäre super, wenn hier jemand Bescheid weiß und mir ggf. Auch mit einem entsprechenden Beschluss o.ä. das belegen könnte.
Würde die kommenden Verlustvorträge für 2014-2016 aus zeitlichen Gründen erst im nächsten Jahr einreichen wollen (was mit der eigentlichen 4 Jahresfrist ja so kein Problem gewesen wäre).
Danke!
Ich bin seit 2012 Student und habe zuvor noch keine Steuererklärung o.ä. abgegeben. An sich hat man mind. 4 Jahre Zeit rückwirkend einen Verlustvortrag zu stellen (deshalb auch dieses Jahr noch für 2013 eingereicht). Aber gilt diese Frist dann nicht mehr sobald man einen Verlustvortrag eingereicht hat?
Wäre super, wenn hier jemand Bescheid weiß und mir ggf. Auch mit einem entsprechenden Beschluss o.ä. das belegen könnte.
Würde die kommenden Verlustvorträge für 2014-2016 aus zeitlichen Gründen erst im nächsten Jahr einreichen wollen (was mit der eigentlichen 4 Jahresfrist ja so kein Problem gewesen wäre).
Danke!
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