Wo liegt jetzt das Problem? Ein vorübergehender Leerstand kommt immer mal vor.
Es ist doch kein Problem, eine Anlage V auszufüllen und die Renovierungskosten dort beim Erhaltungsaufwand einzutragen.
Soll ich den Mietvertrag ab März 2017 beilegen?
Zu ELSTER hat die Frage allerdings keinen Bezug!
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