Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kapitalertragssteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kapitalertragssteuer

    Hallo,

    mein Ehemann und ich (Zusammenveranlagung) haben Kapitaleinkünfte über dem Sparer Pauschbetrag von 1602€ .
    Und zwar ca. 300€.
    Unser persönlicher Steuersatz beträgt ca. 17 Prozent.
    Es ist ja möglich , die Kapitalertragssteuer, den Soli und die Kirchensteuer über die Steuerbescheinigung zurückzuholen.
    Dafür muss man ja dann die Anlage KAP ausfüllen.

    Mich interessiert es jetzt erst mal nicht WIE und WO ich die ganzen Zahlen hinschreiben muss, sondern könnte mir das bitte jemand mal erklären, ob wir alles zurückerhalten oder doch ein Teil versteuert werden muss?

    Und das bitte so, damit ich das als Laie auch verstehe. Das wäre wirklich super nett. Danke.

    #2
    AW: Kapitalertragssteuer

    Bei der Günstigerprüfung bleibt es entweder bei der Abgeltungssteuer von 25% oder die (den Freibetrag übersteigenden) Kapitalerträge werden den Einkünften zugeschlagen und ganz normal mit versteuert.

    Ganz zurück wäre also nur dann der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen inkl. Kapitalerträge bei Zusammenveranlagung unterhalb des doppelten Grundfreibetrags liegt.

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalertragssteuer

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Bei der Günstigerprüfung bleibt es entweder bei der Abgeltungssteuer von 25% oder die (den Freibetrag übersteigenden) Kapitalerträge werden den Einkünften zugeschlagen und ganz normal mit versteuert.

      Ganz zurück wäre also nur dann der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen inkl. Kapitalerträge bei Zusammenveranlagung unterhalb des doppelten Grundfreibetrags liegt.
      Danke.
      Woher weiß ich, wie hoch unser Grundfreibetrag ist?

      Kommentar


        #4
        AW: Kapitalertragssteuer

        Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
        Danke.
        Woher weiß ich, wie hoch unser Grundfreibetrag ist?
        Das steht unter anderem hier:

        https://www.steuertipps.de/lexikon/g/grundfreibetrag
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Kapitalertragssteuer

          [QUOTE=neysee;235925]Bei der Günstigerprüfung bleibt es entweder bei der Abgeltungssteuer von 25% oder die (den Freibetrag übersteigenden) Kapitalerträge werden den Einkünften zugeschlagen und ganz normal mit versteuert

          Das heißt in diesem Fall würden die 300€ (die über dem Pauschbetrag liegen ) den Einkünften (Bruttolohn?) draufgerechnet und mit versteuert ?
          Woher weiß ich denn, mit wieviel Prozent die Einkünfte versteuert werden? Schaue ich mir dann einfach das Verhältnis vom Bruttolohn zur Lohnsteuer an und überschlage dann den Prozentsatz?

          Sorry, ich stelle glaube ich ziemlich blöde Fragen.

          Leider ist unser Steuerberater, der das immer gemacht hat, sehr schwer erkrankt . Und deshalb versuche ich es jetzt mal alleine.....bzw. hoffe auf Hilfe hier im Forum.

          Kommentar


            #6
            AW: Kapitalertragssteuer

            Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
            Danke.
            Woher weiß ich, wie hoch unser Grundfreibetrag ist?
            Hallo,

            dies ist mit Sicherheit für euch nicht relevant, da du von einem persönlichen Steuersatz von 17% sprichst.
            Maßgebend für eine Erstattung ist euer Grenzsteuersatz.
            Liegt er unter 25% kannst du mit einer Teilerstattung rechnen.
            Ist aber hier auch unwahrscheinlich, da die Höhe des pers. Steuersatzes dagegen spricht

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Kapitalertragssteuer

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Danke Charlie24

              Der Grundfreibetrag für Verheiratete bei Zusammenveranlagung beträgt in 2016 , 17.304 €

              Muss ich diesen dann "Doppelt" nehmen, um zu errechnen, ob ich ALLES (also die komplette Kapitalertragssteuer) zurück erhalte ?

              Weil das ist ja eigentlich schon der doppelte Grundfreibetrag . Der einfache für Ledige ist die Hälfte (8.652 €)
              Zuletzt geändert von Ainschi; 15.11.2017, 12:00.

              Kommentar


                #8
                AW: Kapitalertragssteuer

                Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
                Danke.
                Woher weiß ich, wie hoch unser Grundfreibetrag ist?
                Hallo Ainschi,

                in 2016 beträgt der Grundfreibetrag bei Ehepaaren 17.640 Euro zu versteuerndes Einkommen.

                Eine Probeberechnung mit deinem Steuerprogramm zeigt oft auf die prozentuale Belastung an.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kapitalertragssteuer

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  dies ist mit Sicherheit für euch nicht relevant, da du von einem persönlichen Steuersatz von 17% sprichst.
                  Maßgebend für eine Erstattung ist euer Grenzsteuersatz.
                  Liegt er unter 25% kannst du mit einer Teilerstattung rechnen.
                  Ist aber hier auch unwahrscheinlich, da die Höhe des pers. Steuersatzes dagegen spricht

                  Gruß FIGUL
                  Danke FIgel,

                  aber woher weiß ich denn jetzt wie hoch unser Grenzsteuersatz ist ?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kapitalertragssteuer

                    Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
                    Woher weiß ich denn, mit wieviel Prozent die Einkünfte versteuert werden? Schaue ich mir dann einfach das Verhältnis vom Bruttolohn zur Lohnsteuer an und überschlage dann den Prozentsatz?.
                    Dies ist ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Jede Anwendung, die die elektronische Übermittlung der Erklärung anbietet, stellt auch eine Funktion zur Vorausberechnung bereit.
                    Ansonsten entsteht kein Nachteil, wenn die Günstigerprüfung beantragt wird, selbst wenn es bei der Abgeltungssteuer bleibt.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
                    aber woher weiß ich denn jetzt wie hoch unser Grenzsteuersatz ist ?
                    Google? Bing?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kapitalertragssteuer

                      Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
                      Danke FIgel,

                      aber woher weiß ich denn jetzt wie hoch unser Grenzsteuersatz ist ?

                      Danke euch allen.

                      Jetzt weiß ich schon mal, dass wir nicht die komplette Kapitalertragssteuer zurück erhalten, da unser zu versteuerndes Einkommen zzgl. der Kapitalerträge höher ist als der Grundfreibetrag für Verheiratete.

                      Jetzt würde mich nur noch interessieren, mit wieviel Prozent ich die 300€ ( also die, die über dem Sparer Pauschbetrag liegen ) versteuern muss. Wenn ich also jetzt unseren Grenzsteuersatz wüsste, dann könnte ich das doch ganz einfach ausrechnen, oder ?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kapitalertragssteuer

                        Hallo Ainschi,

                        mach doch einfach mal wie schon vorgeschlagen eine Proberechnung mit deinem Programm und lass einmal die 300 Euro über dem Pauschbetrag weg und du siehst die Differenz in der steuerlichen Auswirkung.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Kapitalertragssteuer

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo Ainschi,

                          mach doch einfach mal wie schon vorgeschlagen eine Proberechnung mit deinem Programm und lass einmal die 300 Euro über dem Pauschbetrag weg und du siehst die Differenz in der steuerlichen Auswirkung.

                          Tschüß
                          Ja danke für den Vorschlag.
                          Allerdings muss ich mitteilen, dass ich gar kein Steuerprogramm habe.
                          Ich wollte einfach nur alle Werte in Elster eingeben und dann online an das Finanzamt schicken.

                          Sehe ich vielleicht unseren Grenzsteuersatz im letzten Steuerbescheid ?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kapitalertragssteuer

                            Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
                            Sehe ich vielleicht unseren Grenzsteuersatz im letzten Steuerbescheid ?
                            Da steht das zu versteuernde Einkommen drin.
                            Suchmaschine anwerfen, BMF Rechner Einkommensteuer eingeben, zvE eintragen, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz ablesen.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kapitalertragssteuer

                              Zitat von Ainschi Beitrag anzeigen
                              .......
                              Ich wollte einfach nur alle Werte in Elster eingeben und dann online an das Finanzamt schicken.

                              .....
                              Hallo Ainschi,

                              wenn du in MeinElster eingeloggt bist, kannst du nach dem Prüfen deiner Steuererklärung vor dem Versenden natürlich auch eine Steuerberechnung erzeugen.

                              Tschüß

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X