Hallo zusammen.
Ich befinde mich zurzeit im Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber "A". Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.11.2017 beendet. Zum 01.12.2017 fange ich einen neuen Job beim Arbeitgeber "B" an. Leider hat der Arbeitgeber "A" nicht geschafft meine Überstunden und restliche Urlaubstage noch in November auszuzahlen. Diese werden jetzt in Dezember ausgezahlt, dafür aber mit Steuerklasse 6 versteuert. Der alte Arbeitgeber sagt mir das ich mir die "zuviel" gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurück holen kann.
Stimmt es soweit? Wenn ja, wie kann ich mir das zurück holen? Wo muss sowas eingetragen werden?
Gruß Quill
Ich befinde mich zurzeit im Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber "A". Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.11.2017 beendet. Zum 01.12.2017 fange ich einen neuen Job beim Arbeitgeber "B" an. Leider hat der Arbeitgeber "A" nicht geschafft meine Überstunden und restliche Urlaubstage noch in November auszuzahlen. Diese werden jetzt in Dezember ausgezahlt, dafür aber mit Steuerklasse 6 versteuert. Der alte Arbeitgeber sagt mir das ich mir die "zuviel" gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurück holen kann.
Stimmt es soweit? Wenn ja, wie kann ich mir das zurück holen? Wo muss sowas eingetragen werden?
Gruß Quill
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