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Auszahlung der Überstunden und Urlaubstage des alten Arbeitgebers

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    Auszahlung der Überstunden und Urlaubstage des alten Arbeitgebers

    Hallo zusammen.
    Ich befinde mich zurzeit im Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber "A". Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.11.2017 beendet. Zum 01.12.2017 fange ich einen neuen Job beim Arbeitgeber "B" an. Leider hat der Arbeitgeber "A" nicht geschafft meine Überstunden und restliche Urlaubstage noch in November auszuzahlen. Diese werden jetzt in Dezember ausgezahlt, dafür aber mit Steuerklasse 6 versteuert. Der alte Arbeitgeber sagt mir das ich mir die "zuviel" gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurück holen kann.
    Stimmt es soweit? Wenn ja, wie kann ich mir das zurück holen? Wo muss sowas eingetragen werden?

    Gruß Quill

    #2
    AW: Auszahlung der Überstunden und Urlaubstage des alten Arbeitgebers

    Natürlich ist das richtig. Einfach die Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen in die Anlage N eintragen.

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      #3
      AW: Auszahlung der Überstunden und Urlaubstage des alten Arbeitgebers

      Und beachten, dass bei Stkl. 6 die Pflicht zur Steuererklärung besteht.
      Wenn parallel zur Nachzahlung auf Klasse 6 woanders auf Klasse 1 gearbeitet wird, ist es übrigens keineswegs sicher, dass es zu einer Rückzahlung kommt.

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        #4
        AW: Auszahlung der Überstunden und Urlaubstage des alten Arbeitgebers

        Vielen Dank für die schnellen Antworten.
        @neysee
        Die Steuererklärung wird sowieso jedes Jahr gemacht.
        Die Nachzahlung erfolgt nur in Dezember und ist damit dann auch abgeschlossen. Parallel dazu erhalte ich vom neuen Arbeitgeber im Dezember ein Gehalt was mit der Steuerklasse 1 versteuert wird.
        Wie kann es denn sein dass durch ein Fehler des alten Arbeitgebers ich mehr steuern Zahlen muss und diese aber nicht erstattet bekomme oder eventuell noch nachzahlen muss?

        Nachtrag:
        Ich habe noch einmal mit der Personalabteilung des alten Arbeitgebers gesprochen. Die Nachzahlung erfolgt zwar im Dezember, wird aber als Nachverrechnung für den November erstellt.
        Somit zahle ich auf die Nachzahlung die Steuern mit der Steuerklasse 6, die dann aber bei der Steuererklärung (Lohnsteuerbescheinigung von Januar bis November mit Steuerklasse 1) wieder verrechnet werden. So klingt es plausibel wenn ich es richtig verstanden habe.
        Zuletzt geändert von QUill; 17.11.2017, 15:28.

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          #5
          AW: Auszahlung der Überstunden und Urlaubstage des alten Arbeitgebers

          Leider hat der Arbeitgeber "A" nicht geschafft meine Überstunden und restliche Urlaubstage noch in November auszuzahlen.
          So etwas passiert häufiger und lässt sich auch nicht immer vermeiden.

          Wie kann es denn sein dass durch ein Fehler des alten Arbeitgebers ich mehr steuern Zahlen muss und diese aber nicht erstattet bekomme oder eventuell noch nachzahlen muss?
          Verrechnet wird der zusätzliche Lohnsteuerabzug im Rahmen der Einkommensteuererklärung in jedem Fall, so dass insgesamt die für das Gesamtjahr korrekte Einkommensteuer festgesetzt wird.

          Mehr Einkommensteuer als bei einem Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 1 muss deshalb in keinem Fall bezahlt werden! Und ob da tatsächlich eine Nachzahlung droht, hängt letztlich von der Höhe des
          vom bisherigen Arbeitgeber nachbezahlten Lohnes ab.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Auszahlung der Überstunden und Urlaubstage des alten Arbeitgebers

            Zitat von QUill Beitrag anzeigen
            Vielen Dank für die schnellen Antworten.
            . .....Die Nachzahlung erfolgt zwar im Dezember, wird aber als Nachverrechnung für den November erstellt.
            Somit zahle ich auf die Nachzahlung die Steuern mit der Steuerklasse 6, die dann aber bei der Steuererklärung (Lohnsteuerbescheinigung von Januar bis November mit Steuerklasse 1) wieder verrechnet werden. So klingt es plausibel wenn ich es richtig verstanden habe.
            Hallo QUill,

            egal was der Arbeitgeber innerhalb der Lohnabrechnungen verrechnet, die Einkommensteuer macht die korrekte Abrechnung fürs ganze Jahr und du bekommst etwas wieder oder musst etwas nachzahlen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Auszahlung der Überstunden und Urlaubstage des alten Arbeitgebers

              Zitat von QUill Beitrag anzeigen
              Wie kann es denn sein dass durch ein Fehler des alten Arbeitgebers ich mehr steuern Zahlen muss und diese aber nicht erstattet bekomme oder eventuell noch nachzahlen muss?
              Weil du fälschlicherweise davon ausgehst, dass es bei Steuerklasse 6 zwingend zu einer Überzahlung kommt.
              Richtig ist zwar, dass man bei 6 ab dem ersten Euro Lohnsteuer zahlt, aber das beginnt bei 14%. 500€ Lohnnachzahlung ergeben somit Pi mal Daumen 70€ Lohnsteuer. Wenn man da durchgehend noch auf Klasse 1
              verdient hat, ist es nicht unwahrscheinlich, dass das nicht reicht.

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