Hallo zusammen,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen den Knoten in meinem Gedankengang zu lösen. Wir sind eine GbR von 4 Leuten und haben gemeinsam eine Immobilie gekauft. Die Einnahmen sind also aus Vermietung und Verpachtung. Für die GbR muss nun eine gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben werden, welche nach meinem Verständnis den Gewinn der GbR festsetzt. Soweit so gut :-)
Einer unserer Gesellschafter musste ein Kredit aufnehmen um dieses Projekt mit zu finanzieren und die Bank wurde auch mit in das Grundbuch eingetragen. Nun stellt sich mir die Frage, wie sollen wir mit den Zinsen welche er bezahlt umgehen. Sind diese Teil der GbR und müssten in der gesonderte und einheitliche Feststellung unter Sonderwerbungskosten (Anlage FE1) auftauchen oder kann er diese einfach in seiner Steuererklärung geltend machen ?
Wenn diese Kosten als Sonderwerbungskosten auftauchen, würden diese doch den Gewinn der Feststellung senken, was wiederum den Gewinn aller mindert obwohl lediglich der Kreditnehmer davon betroffen wäre. Oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler ?
Und noch eine kleine ergänzende Frage, da ich das gerade im FE1 Formular sehe. Müssen wir auch eine EÜR abgeben, da die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den Betrag von 17.500€ übersteigt ?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Grüße,
dodge
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen den Knoten in meinem Gedankengang zu lösen. Wir sind eine GbR von 4 Leuten und haben gemeinsam eine Immobilie gekauft. Die Einnahmen sind also aus Vermietung und Verpachtung. Für die GbR muss nun eine gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben werden, welche nach meinem Verständnis den Gewinn der GbR festsetzt. Soweit so gut :-)
Einer unserer Gesellschafter musste ein Kredit aufnehmen um dieses Projekt mit zu finanzieren und die Bank wurde auch mit in das Grundbuch eingetragen. Nun stellt sich mir die Frage, wie sollen wir mit den Zinsen welche er bezahlt umgehen. Sind diese Teil der GbR und müssten in der gesonderte und einheitliche Feststellung unter Sonderwerbungskosten (Anlage FE1) auftauchen oder kann er diese einfach in seiner Steuererklärung geltend machen ?
Wenn diese Kosten als Sonderwerbungskosten auftauchen, würden diese doch den Gewinn der Feststellung senken, was wiederum den Gewinn aller mindert obwohl lediglich der Kreditnehmer davon betroffen wäre. Oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler ?
Und noch eine kleine ergänzende Frage, da ich das gerade im FE1 Formular sehe. Müssen wir auch eine EÜR abgeben, da die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den Betrag von 17.500€ übersteigt ?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Grüße,
dodge
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