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Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

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    Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

    HAllo liebe Community,

    ich mache gerade meine Steuererklärung 2016.
    In 2016 war ich zum Schluss arbeitslos gemeldet und bin danach ins Ausland um eine Tätigkeit aufzunehmen.
    Bis Oktober 2016 war ich arbeitslos, ab da an im Ausland versichert und sozialabgabepflichtig.
    Muss ich nun die Monate Oktober-Dezember 2016 in der Steuererklärung in Elster angeben?


    Vielen Dank für Eure Antworten,
    Gruss Gökce

    #2
    AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

    Bist du dann dauerhaft aus Deutschland weggezogen?

    Davon hängt es nämlich ab, wo du deine ausländischen Einkünfte erklären musst. Erklären musst du sie in jedem Fall!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

      Hallo Charlie24, danke für Deine Frage.

      Ich habe eine Eigentumswohnung in Deutschland für die ich noch einen Kredit abbezahle und eine Mieterin. Deshalb bin ich in Deutschland noch gemeldet aber habe mich Oktober 2016 von der Arbeitsagentur und der Krankenkasse abgemeldet und mitgeteilt, dass ich nicht mehr in Deutschland bin und im Ausland eine Tätigkeit aufgenommen habe.
      Meine Einnahmen in der Türkei Oktober-Dezember 2016 muss ich in der Türkei versteuern. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob ich diese auch in der deutschen Steuererklärung angeben muss?

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        #4
        AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

        Ich habe eine Eigentumswohnung in Deutschland für die ich noch einen Kredit abbezahle und eine Mieterin. Deshalb bin ich in Deutschland noch gemeldet.
        Eigentlich ist das kein zwingender Grund für die Beibehaltung einer deutschen Meldeadresse. Maßgeblich ist dein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der ist ja wohl seit Oktober 2016 die Türkei.

        Schau dir mal die Zeilen 93 bis 95 des Hauptvordrucks an! Da sind die in der Türkei erzielten Einkünfte anzugeben. Für die müssen in Deutschland zwar keine Steuern bezahlt werden,
        sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

          Hallo Charlie24.

          Du hast recht, ich werde dort die Einnahmen eintragen.
          Besten Dank für die schnellen und kompetenten Antworten

          Alles Liebe,

          Gökce

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            #6
            AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

            Du hast recht, ich werde dort die Einnahmen eintragen.
            Es müssen dort nur die Einkünfte, also die Einnahmen abzüglich eventueller Werbungskosten (wie z. B. Entfernungspauschale) angegeben werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

              Müssen da die Bruttoeinnahmen oder die Nettoeinnahmen eingetragen werden?
              Der zieht mir von dem Auszahlungsbetrag einen geringen Betrag ab, also zählen die Einnahmen im Ausland doch?

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                #8
                AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

                Die Bruttoeinnahmen abzüglich der nach deutschem Recht eventuell abziehbaren Werbungskosten ergeben die Einkünfte!

                Tatsächliche Abzüge nach türkischem Recht, gleich ob Steuern oder Sozialabgaben, sind wieder etwas anderes. Die schmälern die Höhe der Einkünfte normalerweise nicht.

                Ausländische Krankenversicherungsbeiträge etc. können eventuell in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden, die gehören aber zu den Sonderausgaben.

                Der zieht mir von dem Auszahlungsbetrag einen geringen Betrag ab, also zählen die Einnahmen im Ausland doch?
                Der Progressionsvorbehalt führt zu einem höheren Steuersatz für die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte, insoweit hat das natürlich Auswirkungen
                Zuletzt geändert von Charlie24; 20.11.2017, 14:28.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

                  Ich möchte mich noch ein mal bei Dir bedanken für die wertvollen Informationen. Ich werde mich nach Deinen Angaben richten und den Bescheid per Internet versenden. Dann bleibt nur noch die Zertifizierung, dich ich auch beantragt habe, damit ich keine Papierunterschrift geben muss.
                  Ich wünsche Dir alles Liebe.
                  Wenn Du mal in Izmir bist gib Bescheid, dann spendier ich Dir einen Kaffee

                  Gruss

                  Gökce

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                    #10
                    AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

                    Dann bleibt nur noch die Zertifizierung, dich ich auch beantragt habe, damit ich keine Papierunterschrift geben muss.
                    Dafür ist allerdings die deutsche Meldeadresse unverzichtbar! Der Postbrief wird auch an diese Adresse geschickt.

                    Und danke für die Einladung!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

                      HAllo Charlie24.

                      Ich habe doch noch eine Frage.
                      Es gibt ein Deutsch-Türksiches Doppelbesteuerungsabkommen vom 16.04.1985, das besagt, dass die türkische Besteuerung gleichzusetzen ist wie die der deutschen Besteuerung. Sollte unter diesen Umständen nicht der Fall sein, dass ich bei meinem deutschen Steuerbescheid das nicht angeben muss?

                      Dazu folgender Link:

                      2001-10-25-Tuerkei-Abkommen-DBA-unter-das-Abkommen-fallende-Steuern.html

                      Danke

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                        #12
                        AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

                        Die Frage hat jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun und auch nicht damit, wo welche Einkünfte einzutragen sind.

                        Aber in dem DBA Deutschland-Türkei ist in Art. 22 Abs. 2 Buchstabe d folgendes bestimmt:

                        Die Bundesrepublik Deutschland behält aber das Recht, die nach den Bestimmungen dieses Abkommens von der deutschen Steuer ausgenommenen Einkünfte bei der Festsetzung ihres Steuersatzes zu berücksichtigen.

                        Und genau das versteht man unter Progressionsvorbehalt!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          AW: Arbeitsleistung im Ausland in Elster eintragen?

                          Ok danke, jetzt sitzt es. Und ab mit der Erklärung

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