Hallo zusammen, ich habe in den Jahren 2010-2016 studiert und möchte nun mehrere Verlustvorträge fertigstellen.
Innerhalb dieses Zeitfensters haben sich hin und wieder paar Regeln der Werbungskosten geändert.
Zum Beispiel:
"Bis im Jahr 2014 das neue Reisekostenrecht eingeführt wurde, galt noch folgende Faustregel: Wer studiert, kann jeden gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen, also den Weg zur Uni und wieder zurück nach Hause. Das hatte der Bundesfinanzhof 2012 entschieden (Aktenzeichen VI R 44/10). Seit dem 1. Januar 2014 fällt dieser Steuervorteil für Studenten weg, denn nun wird die Hochschule zur ersten Tätigkeitsstätte deklariert. Das heißt: Du darfst als Student im Vollzeitstudium oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme nur noch die Entfernungspauschale anwenden."*
oder
"Seit Januar 2014 gilt die höhere Verpflegungspauschale, das heißt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal zwölf Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Bis 2013 gab es noch eine Stufe mit nur sechs Euro.
Auch neu seit 2014: Der Fiskus gewährt pro An- und Abreisetag generell zwölf Euro, unabhängig von der Dauer der Reise an diesen Tagen. Nach wie vor 24 Euro Verpflegungspauschale erhält man, wenn man 24 Stunden und länger unterwegs ist, also mindestens einen Tag und eine Nacht."*
Muss ich also die Verlustvorträge für 2010, 2011, 2012, 2013 mit den alten Werten und für 2014, 2015 und 2016 mit den neuen rechnen?
Die Entfernung zwischen meiner Wohnung und der Hochschule beträgt 30km. Ist es gemäß den neuen Regeln wirklich so, dass ich die Strecke nur für den Hinweg rechnen darf und für die Verlustvorträge vor 2014 Hin- und Rückweg? Über hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus
Quelle: www.vlh.de
Innerhalb dieses Zeitfensters haben sich hin und wieder paar Regeln der Werbungskosten geändert.
Zum Beispiel:
"Bis im Jahr 2014 das neue Reisekostenrecht eingeführt wurde, galt noch folgende Faustregel: Wer studiert, kann jeden gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen, also den Weg zur Uni und wieder zurück nach Hause. Das hatte der Bundesfinanzhof 2012 entschieden (Aktenzeichen VI R 44/10). Seit dem 1. Januar 2014 fällt dieser Steuervorteil für Studenten weg, denn nun wird die Hochschule zur ersten Tätigkeitsstätte deklariert. Das heißt: Du darfst als Student im Vollzeitstudium oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme nur noch die Entfernungspauschale anwenden."*
oder
"Seit Januar 2014 gilt die höhere Verpflegungspauschale, das heißt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal zwölf Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Bis 2013 gab es noch eine Stufe mit nur sechs Euro.
Auch neu seit 2014: Der Fiskus gewährt pro An- und Abreisetag generell zwölf Euro, unabhängig von der Dauer der Reise an diesen Tagen. Nach wie vor 24 Euro Verpflegungspauschale erhält man, wenn man 24 Stunden und länger unterwegs ist, also mindestens einen Tag und eine Nacht."*
Muss ich also die Verlustvorträge für 2010, 2011, 2012, 2013 mit den alten Werten und für 2014, 2015 und 2016 mit den neuen rechnen?
Die Entfernung zwischen meiner Wohnung und der Hochschule beträgt 30km. Ist es gemäß den neuen Regeln wirklich so, dass ich die Strecke nur für den Hinweg rechnen darf und für die Verlustvorträge vor 2014 Hin- und Rückweg? Über hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus
Quelle: www.vlh.de
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