Folgendes Problem ...
3 Brüder besitzen eine geerbte Immobilie der Eltern mit 5 Wohnungen, sie bilden eine GbR mit dem Ziel Mieteinnahmen zu erzielen.. 4 Wohnungen sind fremdvermietet, die 5. Wohnung bewohnt einer der Brüder und bezahlt auch Miete in die Gesellschafterkasse. Eines Tages gefällt beschließt er seine Terrassentür zu erneuern und bezahlt 3.500 € dafür aus eigener Tasche. Jetzt macht er für das Jahr des Einbaus "Sonderwerbungskosten" für sich in Höhe von 3.500 € geltend. Er mindert also um diesen Betrag sein zu versteuerndes Einkommen.
2 Jahre nach dieser Geltendmachung zieht er aus und ...jetzt kommts ...verlangt von seinen Brüdern, dass sie ihm aus der Gesellschafterkasse die 3.500 € auszahlen, schließlich hat er ja zur Wertsteigerung beigetragen, die auch den übrigen 2 Brüdern zugute kommen würden, falls die Immobilie mal verkauft wird.
Frage:
1.Darf er das Geld deshalb nicht zurück fordern, weil er dafür Sonderwerbungskosten geltend gemacht hatte?
2. Wäre das Gestaltungsmissbrauch, falls ihm die Brüder die Entnahme nach 2 Jahren bewilligen?
Die zwei Brüder wollen natürlich nicht auszahlen, weil sie ja dann auch Anspruch von jeweils 1/3 der Werbungskosten der Investition gehabt hätten,den sie nun nicht mehr geltend machen können.
3 Brüder besitzen eine geerbte Immobilie der Eltern mit 5 Wohnungen, sie bilden eine GbR mit dem Ziel Mieteinnahmen zu erzielen.. 4 Wohnungen sind fremdvermietet, die 5. Wohnung bewohnt einer der Brüder und bezahlt auch Miete in die Gesellschafterkasse. Eines Tages gefällt beschließt er seine Terrassentür zu erneuern und bezahlt 3.500 € dafür aus eigener Tasche. Jetzt macht er für das Jahr des Einbaus "Sonderwerbungskosten" für sich in Höhe von 3.500 € geltend. Er mindert also um diesen Betrag sein zu versteuerndes Einkommen.
2 Jahre nach dieser Geltendmachung zieht er aus und ...jetzt kommts ...verlangt von seinen Brüdern, dass sie ihm aus der Gesellschafterkasse die 3.500 € auszahlen, schließlich hat er ja zur Wertsteigerung beigetragen, die auch den übrigen 2 Brüdern zugute kommen würden, falls die Immobilie mal verkauft wird.
Frage:
1.Darf er das Geld deshalb nicht zurück fordern, weil er dafür Sonderwerbungskosten geltend gemacht hatte?
2. Wäre das Gestaltungsmissbrauch, falls ihm die Brüder die Entnahme nach 2 Jahren bewilligen?
Die zwei Brüder wollen natürlich nicht auszahlen, weil sie ja dann auch Anspruch von jeweils 1/3 der Werbungskosten der Investition gehabt hätten,den sie nun nicht mehr geltend machen können.
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