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Neue Situation nach Todesfall

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    Neue Situation nach Todesfall

    Liebe Gemeinde,
    im kommenden Jahr wird sich meine Steuererklärung ein wenig komplizierter gestalten als gewohnt.

    Bisher gab es mein Erwerbseinkommen und die Renten meiner Frau:
    Dazu brauchte ich den Hauptvordruck, Anlage N für mich und Anlage R für meine Frau

    Seit Mitte des Jahres bin ich nun verwitwet.
    Mit dem Ableben meiner Frau wurde meine Steuerklassen von 4 auf 3 geändert, lt. Ausage meiner Lohnbuchaltung nur für 2017.
    Wie trage ich diese Änderung nun in der Steuererklärung ´17 ein?
    Brauche ich die Anlage N doppelt? Einmal bis vor dem Sterbetag mit Steuerklasse 4 und einmal danach (3) ?

    Der Rest dürfte wohl laufen wie gehabt, nur daß die Anlage R nun auf meinen Namen (Hinterbliebenenrente) laufen wird.

    Kennt sich von Euch jemand aus und kann meine Unsicherheit bezüglich der Steuerklassen ausräumen bzw. für den Fall, daß ich in die völlig falsche Richtung laufe, meinen Irrtum korrigieren?

    Für Informative Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

    Lieben Gruß

    Andreas

    #2
    AW: Neue Situation nach Todesfall

    Es wird die letzte Lohnsteuerklasse des Jahres eingetragen, also III.

    Nein, Deine Anlage N gilt für das ganze Jahr mit allen Deinen Arbeitsverhältnissen und selbst bei wiederholtem Steuerklassenwechsel. In Deinem Fall wirst Du sowieso auch nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, die Du natürlich NICHT aufdröseln musst.

    Du wirst nun erstmals eine Anlage R FÜR DICH mit der Hinterbliebenenrente abgeben müssen, richtig. Wenn Deine Frau aber in 2017 noch vor Ihrem Ableben Rente bekommen hat, musst Du für Sie aber weiterhin eine Anlage R abgeben. Bis zu Ihrem Todestag war und ist sie steuerpflichtig und deren Einkünfte sind ganz normal zu erklären.

    Ist geklärt, wer der Erbe oder die Erben sind ? Wenn Du nun in einer Erbengemeinschaft z.B. mit den Kindern bist, dann müssen die Miterben die Steuererklärung auch unterschreiben und Du solltest dem Finanzamt gegenüber offenlegen (z.B. mit Erbschein-Kopie), wer Erbe ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Neue Situation nach Todesfall

      Herzlichen Dank Picard777,
      für die schnelle Antwort und vor allem für den Hinweis mit dem Erbschein, weil diese Position hatte ich noch überhaupt nicht auf meinem Zettel.

      Gibt es hierfür eine gesonderte Anlage, wo ich den Wert angeben muß, oder ist die Erbscheinkopie ausreichend?

      Lieben Gruß

      Andreas

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        #4
        AW: Neue Situation nach Todesfall

        Es geht nicht um den Wert, sondern nur darum, wer alles (Mit)erbe ist. Denn die Steuererklärung ist ja von Dir als Steuerpflichtiger (Ehemann) zu unterschreiben und von der Ehefrau in Form der Rechtsnachfolger. Und wenn die Rechtsnachfolger z.B. der Ehemann mit 50 % und Tochter und Sohn mit je 25 % sind, dann bilden diese eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam handeln und unterschreiben und ihnen steht ein Guthaben auch nur gemeinsam zu.

        Eine spezielle Anlage gibt es nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Neue Situation nach Todesfall

          Ach so, na dann glaub ich, daß ich alles so weit verstanden hab und bedanke mich nochmal recht herzlich.

          Lieben Gruß

          Andreas

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            #6
            AW: Neue Situation nach Todesfall

            Ich habe gerade gemerkt, dass ich vielleicht einen Punkt etwas klarer herausarbeiten sollte:

            Wenn da in meinem Beispiel drei Erben existieren, wäre das Sinnvollste, wenn diese drei sich darauf einigen können, auf wessen Konto das FINANZAMT auszahlen soll (die Bankverbindung steht ja dann in der Steuererklärung und die drei haben die Steuererklärung und damit auch die Bankverbindung unterschrieben) und die Drei teilen das Guthaben dann hinterher auf. Wenn Ihr aber drei Bankverbindungen angeben würdet, kann das nur schiefgehen bzw. durch die notwendigen manuellen Eingriffe im Finanzamt zu Verzögerungen führen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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