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Wechsel vom Angestellten zum Beamten

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    Wechsel vom Angestellten zum Beamten

    Hallo zusammen,

    ich arbeite gerade etwas für meine Steuererklärung vor und bin auf folgendes Problem gestoßen. Dazu ist zu sagen, dass ich zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben möchte und tendenziell eher keine Ahnung habe, was ich da tue ...

    folgender Sachverhalt:

    Ich bin dieses Jahr bis Ende September Angestellter gewesen und habe entsprechende Lohnsteuer gezahlt. Mein Steuerprogramm prognostiziert mir eine Rückzahlung von ca. 950€. Seit Oktober bin ich als Polizeianwärter an der Polizeifachhochschule (HH) im Beamtenverhältnis auf Wiederruf. Trage ich die Tätigkeit als Beamter ein, sinkt die prognostizierte Rückzahlung auf nurnoch knapp 200€!

    Ist das normal? Habe ich einen Fehler in der Eintragung gemacht? Wie lässt sich das erklären, dass ich ich zuerst offenbar 950€ "zu viel" an Steuern gezahlt habe und diese zu hohe Steuerzahlung durch drei Monate Beamtentum aufgefressen werden? Das unterstellt doch, dass ich als Beamter "zu wenig" zahle.

    Könnt ihr mich aufklären?

    Vielen Dank!

    Tim

    #2
    AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

    Hallo,

    lies erstmal die Beschreibungen für die einzelnen Unterforen, bevor du etwas postest.
    Du hast das Unterforum -elektr. Lstbesch. gewählt.Hierzu
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    Ergo falsches Forum für dich.
    Zu deiner Frage: Warum soll die Berechnung nicht stimmen?
    Hinweis. Jahressteuer.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

      Seit Oktober bin ich als Polizeianwärter an der Polizeifachhochschule (HH) im Beamtenverhältnis auf Wiederruf
      Hast du vielleicht als Polizeianwärter einen Anspruch auf freie Heilfürsorge und musst derzeit keine Beiträge zur KV mehr entrichten?

      Wenn du ohne Anspruch auf freie Heilfürsorge nur beihilfeberechtigt bist, hast du dann auch die Beiträge zu deiner privaten Beihilfeergänzungsversicherung eingetragen?

      Die tauchen ja in deiner Bezügeabrechnung nicht auf!

      Beim Lohnsteuerabzug werden nämlich auch bei Beamten für KV und PV 12% Mindestvorsorgepauschale (bis höchstens 1.900,00 €) berücksichtigt, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wird!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

        Zitat von Pullface Beitrag anzeigen
        Wie lässt sich das erklären, dass ich ich zuerst offenbar 950€ "zu viel" an Steuern gezahlt habe
        Ganz einfach: Du hast wichtige Angaben weggelassen. Bei 200 Euro Erstattung lässt sich ja erkennen, dass der Lohnsteuerabzug annähernd richtig war. Das passt doch, oder?

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          #5
          AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

          Hallo und danke für eure Antworten,

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          lies erstmal die Beschreibungen für die einzelnen Unterforen, bevor du etwas postest.
          Du hast das Unterforum -elektr. Lstbesch. gewählt.Hierzu
          Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
          Ergo falsches Forum für dich.
          Zu deiner Frage: Warum soll die Berechnung nicht stimmen?
          Hinweis. Jahressteuer.

          Gruß FIGUL
          Da haben ich offenbar übereilt das falsche Forum gewählt, entschuldigt bitte. Gerne kann das Thema in das richtige Unterforum verschoben werden.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Hast du vielleicht als Polizeianwärter einen Anspruch auf freie Heilfürsorge und musst derzeit keine Beiträge zur KV mehr entrichten?
          Ja richtig, ich beziehe die Freie Heilfürsorge.


          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Ganz einfach: Du hast wichtige Angaben weggelassen. Bei 200 Euro Erstattung lässt sich ja erkennen, dass der Lohnsteuerabzug annähernd richtig war. Das passt doch, oder?
          Ich habe alle geforderten Angaben gemacht und lediglich das zweite Beschäftigungsverhältnis hinzugetragen, was die Berechnung plötzlich massiv einbrechen lässt. Möglicherweise habe ich nach Eintragung des Beamtenverhältnisses zusätzliche Angaben übersehen, das kann ich gerade nicht ausschließen.

          Dass die Berechnung aufgrunddessen dann doch annähernd passt würde ja unterstellen, dass man beim Abzug der Lohnsteuger bis zum Eintritt in das Beamtenverhältnis eben genau damit gerechnet habe. Wäre ich nicht in das Beamtenverhältnis eingetreten, so die Testrechnung, gäbe es eine deutlich höhere Rückzahlung. Es konnte ja niemand schon Anfang des Jahres, als die Lohnsteuer einbehalten wurde, damit rechnen, dass ich Ende des Jahres verbeamtet werde und es dann wieder genau passt.

          Oder stehe ich jetzt völlig auf'm Schlauch? Wie gesagt, ich kenne mich mit der Materie kaum aus. Es erschien mir nur sehr verwunderlich dass ein dreimonatiges Beamtenverhältnis die testweise berechnete Rückzahlung so massiv einbrechen lässt. Daher meine Frage an euch Fachleute. Wenn es tatsächlich richtig so ist, dann will ich das nicht bestreiten, nur entzieht sich mir die Erklärung dafür.

          Schonmal vielen Dank für eure Antworten

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            #6
            AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

            Oder stehe ich jetzt völlig auf'm Schlauch? Wie gesagt, ich kenne mich mit der Materie kaum aus.
            Der Anspruch auf Freie Heilfürsorge, führt jedenfalls dazu, dass seit September 2017 eigentlich zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Das wird im Jahr 2018 wesentlich größere Auswirkungen haben und
            führt letztlich auch zu einer Pflichtveranlagung. Dein Arbeitgeber kann daran aber nichts ändern, er muss nämlich die Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen, auch wenn deine
            tatsächlichen Aufwendungen für KV und PV deutlich geringer sind.

            Für das Jahr 2017 gleicht sich das über das gesamte Jahr eben noch einigermaßen aus, immer vorausgesetzt, deine Angaben sind vollständig.

            Die Gedankengänge mit der höheren Rückzahlung bei der Steuer sind nicht zielführend, du hast ja als Angestellter auch Arbeitnehmerbeiträge zur KV bezahlt, die jetzt weggefallen sind!

            In ein besser passendes Unterforum habe ich das Thema schon verschoben. Mit ELSTER haben deine Fragen ohnehin nicht wirklich etwas zu tun!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

              Zitat von Pullface Beitrag anzeigen
              Ich habe alle geforderten Angaben gemacht und lediglich das zweite Beschäftigungsverhältnis hinzugetragen
              Wenn Du Einkünfte weglässt dann fällt die Steuer natürlich geringer aus. Deine Frage ist sowieso falsch herum gestellt. Du fragst: Warum krieg ich weniger Steuern raus wenn ich mehr verdient habe. Richtig müsstest Du eigentlich fragen: Warum muss ich mehr Steuern zahlen wenn ich mehr verdient habe.

              Das Existenzminimum wird nicht besteuert. Was Du darüber hinaus verdienst dass wird entsprechend höher besteuert. So ist es bei uns: wer mehr verdient der zahlt auch mehr. Ich könnte mir sogar vorstellen dass Du als Beamtenanwärter gar nicht so viel Steuer bezahlt hast.

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                #8
                AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

                Ich habe alle geforderten Angaben gemacht und lediglich das zweite Beschäftigungsverhältnis hinzugetragen, was die Berechnung plötzlich massiv einbrechen lässt.
                Um das noch einmal ganz klar zu stellen:

                Du hast Angaben für höchstens 9 Monate, nämlich Januar bis September gemacht! Das bringt nichts, denn ein Steuerprogramm kann immer nur die auf das gesamte Jahr entfallenden Steuern berechnen
                und dazu braucht es eben Jahreswerte.

                Wenn du herausfinden willst, wie sich der Statuswechsel steuerlich bzw. monetär wirklich auswirkt, musst du richtig rechnen. Richtig rechnen heißt, dein Angestelltengehalt samt Lohnsteuer und Versicherungsbeiträgen
                auf ein komplettes Jahr hochrechnen und diese Jahreswerte dann in ein Steuerprogramm eingeben. Das ganze dann erneut mit den Beamtenbezügen wiederholen.

                Sonst vergleichst du immer nur Äpfel mit Birnen und das bringt nichts!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

                  Die Lohnsteuertabellen sind so austariert, dass Du JEDEN Monat die Lohnsteuer so einbehalten bekommst, als würdest Du JEDEN Monat genau diesen Arbeitslohn verdienen. Oder anders ausgedrückt (das Thema mit der Heilfürsorge, dass das noch verstärkt, lasse ich aus Vereinfachungsgründen mal weg): Wenn Du jeden Monat genau das Gleiche verdienen würdest und KEINE Ausgaben oberhalb der gesetzlichen Pauschbeträge hättest, würde die Einkommensteuerveranlagung dazu führen, dass Alles Null auf null aufginge.

                  Wenn Du nun in einem ersten Schritt nur das Angestelltenverhältnis eingibst, ist klar, dass Du zu viel Lohnsteuer bezahlt hast, denn die genannte Annahme würde ja nicht stimmen, denn in den Monaten Oktober bis Dezember hättest Du ja keinen Arbeitslohn mit der Folge, dass die Lohnsteuer der Monate Januar bis Dezember zu viel wäre. Wir haben in Deutschland einen Progressionssteuersatz, d.h. mit höherem Einkommen steigt auch der anzuwendende Grenzsteuersatz von 14 % auf 45 %, jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. In einem zweiten Schritt hast Du nun noch den Arbeitslohn und die Lohnsteuer für das letzte Quartal eingegeben und damit war auf das Jahr bezogen der Lohnsteuerabzug der ersten drei Quartale nun doch deutlich richtiger, somit kommt natürlich auch weniger Erstattung raus.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

                    Zitat von Pullface Beitrag anzeigen
                    Es erschien mir nur sehr verwunderlich dass ein dreimonatiges Beamtenverhältnis die testweise berechnete Rückzahlung so massiv einbrechen lässt.
                    Gib doch einfach zuerst die Lohnsteuerbescheinigung aus der Beamtenzeit ein und rechne dann. Da wirst du einen Batzen Geld zurück bekommen. Nur nicht zu enttäuscht sein, wenn du dann die andere Lohnsteuerbescheinigung auch eingegeben hast.

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