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Zusammenveranlagung Hilfe ;(

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    Zusammenveranlagung Hilfe ;(

    Guten Abend ,


    ich mache zum ersten Mal die Lohnsteuererklärung über Elster.de .

    Habe folgende frage bzw. Problem ;

    Man konnte von beiden Ehepartnern die persönliche Daten angeben Namen , Beruf etc. Aber sonst standt immer in Klammern Ehefrau z.b bei den ganzen Bögen Und die Daten für die lohnabrechnung auch .

    Kann mir jemand sagen was ich falsch mache bzw. Übersehe ?

    Wo kann man die Daten vom Ehemann angeben z.b Arbeitsweg bzw. Kosten oder die jahressteuerabgaben ?


    Mfg

    #2
    AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

    Hallo Lvn,

    wo bist du denn genau unterwegs ? elster.de
    Du machst einen Login mit deinem Zertifikat in mein Elster ?
    Und möchtest bestimmt eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Die Grunddaten kommen in den Hauptvordruck.
    Der Ehemann ist immer der Steuerpflichtige A und die Ehefrau der Steuerpflichtige B.
    In der Anlag N für den Steuerpflichtigen A trägst du die Werbungskosten ein.

    Tschüß

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Lvn,

      wo bist du denn genau unterwegs ? elster.de
      Du machst einen Login mit deinem Zertifikat in mein Elster ?
      Und möchtest bestimmt eine Einkommensteuererklärung abgeben.
      Die Grunddaten kommen in den Hauptvordruck.
      Der Ehemann ist immer der Steuerpflichtige A und die Ehefrau der Steuerpflichtige B.
      In der Anlag N für den Steuerpflichtigen A trägst du die Werbungskosten ein.

      Tschüß
      Ja bin bei Elster.de

      Genau eine Einkommensteuererklärung müssen wir machen

      Das heißt in der Anlage n kann ich sowohl für Steuerpflichtigen a und b eintragen oder nur für a ?

      Mit freundlichen Grüßen

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        #4
        AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

        Das heißt in der Anlage n kann ich sowohl für Steuerpflichtigen a und b eintragen oder nur für a ?
        Nur für den Ehemann! Für die Ehefrau muss eine eigene Anlage N (mit Anlage VL) hinzugefügt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

          Hach, hast Du vielleicht nur die Anlage N für die Ehefrau angelegt?

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            #6
            AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Hach, hast Du vielleicht nur die Anlage N für die Ehefrau angelegt?

            Ja das glaube ich weil immer hinten dran Ehefrau standt .

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              #7
              AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

              Hallo Lvn,

              dann kannst du das doch noch reparieren, setze einen Haken bei Anlage N für Ehemann und diese wird hinzugefügt.

              Tschüß

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                #8
                AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

                100 thx euch allen , könnt ihr mir noch helfen .

                ich möchte von der jahres abrechnung die nr. 22-27 noch eintragen z.b gesetzliche rentenversicherung etc.

                jetzt steht auf der abrechnung bei 22. arbeitgeberanteil A) zur gesetzlichen rentenversicherung , wo kann ich den beitrag rein schreiben ?

                etwa hier laut elster online formular ;


                22 Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass (Summe aus Zeilen 64 aller Anlagen N-AUS) (Euro)


                sorry für meine fragen aber bin da etwas verwirrt

                mfg

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                  #9
                  AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

                  Nein, für die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gibt es die Anlage Vorsorgeaufwand! Die musst du deiner Erklärung ebenfalls hinzufügen. Die gilt für beide Ehegatten!

                  Die richtigen Zeilen wirst du schon finden! In Zeile 11 ist dort außerdem jeweils ja anzukreuzen!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Nein, für die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gibt es die Anlage Vorsorgeaufwand! Die musst du deiner Erklärung ebenfalls hinzufügen. Die gilt für beide Ehegatten!

                    Die richtigen Zeilen wirst du schon finden! In Zeile 11 ist dort außerdem jeweils ja anzukreuzen!

                    Okay danke werde es mir mal nochmal anschauen

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

                      Hallo Lvn,
                      am besten schaust dir in Ruhe deine letzte Papiererklärung an und wählst dann deine benötigten Vordrucke über den Button Anlagen hinzufügen/entfernen aus.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

                        ... am besten schaust dir in Ruhe deine letzte Papiererklärung an
                        Was allerdings nur möglich ist, wenn man sich eine Zweitschrift oder Kopien gemacht hat, denn sonst ist die beim Finanzamt gelandet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo Lvn,
                          am besten schaust dir in Ruhe deine letzte Papiererklärung an und wählst dann deine benötigten Vordrucke über den Button Anlagen hinzufügen/entfernen aus.

                          Tschüß

                          Ist meine erste Steuererklärung , deshalb meine vielen Fragen 😢


                          Für 2011 hat alles super geklappt auch die Rechnung was man Ende durchführen kann , kam ein - Guthaben raus das heißt doch ich kriege was zurück oder ?

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                            #14
                            AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

                            Für 2011 bist du allerdings normalerweise deutlich zu spät dran, zumindest bei einer Antragsveranlagung! Die wird das Finanzamt nämlich ablehnen.

                            Du solltest dich beeilen und zusehen, dass du das Jahr 2013 noch im Dezember 2017 übermitteln kannst.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Zusammenveranlagung Hilfe ;(

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Für 2011 bist du allerdings normalerweise deutlich zu spät dran, zumindest bei einer Antragsveranlagung! Die wird das Finanzamt nämlich ablehnen.

                              Du solltest dich beeilen und zusehen, dass du das Jahr 2013 noch im Dezember 2017 übermitteln kannst.

                              Habe eine Frist bis Ende Dezember bekommen , leider durch Unwissen verpennt das wir dazu verpflichtet sind .


                              Zu den Rechner von Elster online zurück , für das Jahr 2012 , 2013 steht jetzt kein - davor heißt das wiederum das ich nachzahlen muss ?


                              Sind schon große Unterschiede zu 2011 , wir haben eigentlich fast genau soviel verdient wie in 2011 zuvor .

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