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Können Studenten Heimfahrten absetzen?

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    Können Studenten Heimfahrten absetzen?

    Können Studenten Heimfahrten, bzw wie häufig pro Jahr können Studenten Heimfahrten, z. B. zu den Eltern bei abweichenden Wohnsitz steuerlich absetzen?

    #2
    AW: Können Studenten Heimfahrten absetzen?

    Zitat von hbartsch Beitrag anzeigen
    Können Studenten Heimfahrten, bzw wie häufig pro Jahr können Studenten Heimfahrten, z. B. zu den Eltern bei abweichenden Wohnsitz steuerlich absetzen?
    Hallo,

    doppelte Haushaltsführung?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Können Studenten Heimfahrten absetzen?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      doppelte Haushaltsführung?

      Gruß FIGUL
      liegt zumeist nicht vor, weil Student/in sich an den Kosten des elterlichen Haushalts nur selten angemessen beteiligt.

      Eine Frage zu ELSTER ist das ohnehin nicht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Können Studenten Heimfahrten absetzen?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        liegt zumeist nicht vor, weil Student/in sich an den Kosten des elterlichen Haushalts nur selten angemessen beteiligt.

        Eine Frage zu ELSTER ist das ohnehin nicht!
        Hallo,

        @Charlie24

        Teil 1: Woher willst du das in diesem Fall wissen?
        Teil 2: Da fass dich lieber mal an die eigene Nase bezüglich deiner Antworten auf ALLES

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Können Studenten Heimfahrten absetzen?

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          @Charlie24

          Teil 1: Woher willst du das in diesem Fall wissen?
          Teil 2: Da fass dich lieber mal an die eigene Nase bezüglich deiner Antworten auf ALLES

          Gruß FIGUL
          Teil 1: Habe ich doch auch nicht behauptet: liegt zumeist nicht vor ...
          Teil 2: Der Hinweis ist doch nicht für dich geschrieben, sondern für @hbartsch

          Es ist doch auch nicht verboten, gestellte Fragen allgemein zu beantworten. Trotzdem darf man die Fragesteller darauf hinweisen, wenn bzw. dass eine Frage nichts mit ELSTER zu tun hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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