Können Studenten Heimfahrten, bzw wie häufig pro Jahr können Studenten Heimfahrten, z. B. zu den Eltern bei abweichenden Wohnsitz steuerlich absetzen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Können Studenten Heimfahrten absetzen?
				
					Einklappen
				
			
		
	X
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 AW: Können Studenten Heimfahrten absetzen?
 
 Hallo,Zitat von hbartsch Beitrag anzeigenKönnen Studenten Heimfahrten, bzw wie häufig pro Jahr können Studenten Heimfahrten, z. B. zu den Eltern bei abweichenden Wohnsitz steuerlich absetzen?
 
 doppelte Haushaltsführung?
 
 Gruß FIGULGruß FIGUL
 
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 AW: Können Studenten Heimfahrten absetzen?
 
 liegt zumeist nicht vor, weil Student/in sich an den Kosten des elterlichen Haushalts nur selten angemessen beteiligt.Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
 
 doppelte Haushaltsführung?
 
 Gruß FIGUL
 
 Eine Frage zu ELSTER ist das ohnehin nicht!Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 AW: Können Studenten Heimfahrten absetzen?
 
 Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenliegt zumeist nicht vor, weil Student/in sich an den Kosten des elterlichen Haushalts nur selten angemessen beteiligt.
 
 Eine Frage zu ELSTER ist das ohnehin nicht!
 
 @Charlie24
 
 Teil 1: Woher willst du das in diesem Fall wissen?
 Teil 2: Da fass dich lieber mal an die eigene Nase bezüglich deiner Antworten auf ALLES
 
 Gruß FIGULGruß FIGUL
 Kommentar
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 AW: Können Studenten Heimfahrten absetzen?
 
 Teil 1: Habe ich doch auch nicht behauptet: liegt zumeist nicht vor ...Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
 
 @Charlie24
 
 Teil 1: Woher willst du das in diesem Fall wissen?
 Teil 2: Da fass dich lieber mal an die eigene Nase bezüglich deiner Antworten auf ALLES
 
 Gruß FIGUL
 Teil 2: Der Hinweis ist doch nicht für dich geschrieben, sondern für @hbartsch
 
 Es ist doch auch nicht verboten, gestellte Fragen allgemein zu beantworten. Trotzdem darf man die Fragesteller darauf hinweisen, wenn bzw. dass eine Frage nichts mit ELSTER zu tun hat.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar


Kommentar