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Steuerklassenwechsel nach Heirat

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    Steuerklassenwechsel nach Heirat

    Hallo,
    wir haben am 1.10.2017 geheiratet und haben Lohnsteuer 4/4.
    Kann ich nachträglich auf 5/3 umstellen für 2017, sodass sich das theoretische Netto meiner Frau erhöht, wegen Elterngeld?
    Kind soll Ende Februar 2018 kommen. Für 2018 würde ich dann auf 3/5 umstellen. Das Brutto Meiner Frau beträgt ca die Hälfte meines.

    Geht das alles so?
    Gibt es Nachteile?
    Was passiert mit unseren Nettolöhnen welche wir von Januar bis Dezember 2017 mit 4/4 bekommen haben?

    Danke

    #2
    AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

    Kann ich nachträglich auf 5/3 umstellen für 2017, sodass sich das theoretische Netto meiner Frau erhöht, wegen Elterngeld?
    Ob das jetzt noch rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eheschließung möglich ist, da fragst du am besten dein Finanzamt. Im Oktober wäre es sicher problemlos gegangen,
    aber jetzt gehen wir auf Mitte Dezember zu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

      Gibt es Nachteile wenn der Wechsel noch so funktioniert?
      Was passiert mit unseren Nettolöhnen welche wir von Januar bis Dezember 2017 mit 4/4 bekommen haben und dann nachträglich auf 5/3 umstellen?

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        #4
        AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

        Hallo,

        Zum Steuerklassenwechsel:
        https://www.test.de/Steuerklasse-wec...77976-4577981/
        Was passiert mit den Nettolöhnen Nov/Dez ?
        Was soll die Frage?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

          Muss der Arbeitgeber die Abrechnungen 2017 komplett ändern bzw. muss er dann die Differenz abführen?

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            #6
            AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

            Hallo JimmyJoe,

            gib doch mal eure Daten in einen Lohnsteuerklassenrechner ein wie schon empfohlen, da siehst du den Unterschied für dich persönlich und deine Frau.

            Fakt ist doch -> die einbehaltene bzw. abgeführte Lohnsteuer des Arbeitgebers ist ja nur eine Vorauszahlung für die Einkommensteuerfestsetzung des jeweiligen Jahres.
            Und bei der Kombination III/V oder V/III und Einkünften beider Ehegatten bist du eine Pflichtveranlagung für das jeweilige Kalenderjahr.
            Eine Faustregel besagt die Kombination III/V passt wenn der Beitrag zum Familieneinkommen bei 60 Prozent III zu 40 Prozent V ungefähr liegt.
            Bei Abweichungen im Familieneinkommen bspw. Steuerkl. III 80 Prozent und Steuerklasse V 20 Prozent kann es dann durchaus zu erheblichen Nachzahlungen bei der Einkommensteuerfestsetzung kommen.
            Fazit -> jeder muss selbst entscheiden was wähle ich, will ich monatlich vielleicht 200 Euro mehr netto in der Hand haben und am Jahresende 1000 Euro nachzahlen oder verzichte ich auf monatlich 200 Euro und bekomme am Jahresende mit der Steuererklärung 1400 Euro zurück.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

              Um dann mal auf die Frage des TE einzugehen, die mit Elster rein gar nichts zu tun hat: nein, einen rückwirkenden Wechsel der Steuerklasse gibt es nicht. Ausnahme: während des Dezembers kann noch zum 1. Dezember gewechselt werden.

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                #8
                AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

                Um dann mal auf die Frage des TE einzugehen, die mit Elster rein gar nichts zu tun hat: nein, einen rückwirkenden Wechsel der Steuerklasse gibt es nicht.
                Im Jahr der Verheiratung kann man die Steuerklasse ausnahmsweise rückwirkend auf den Monat der Heirat wechseln. Ob das technisch jetzt noch abwickelbar ist, kann ich nicht sagen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

                  Hallo,

                  das Augenmerk des TE bezüglich eines Steuerklassenwechsels liegt doch eindeutig auf den Auswirkungen des zuerwartenden Elterngeldes.
                  Dazu verwies ich in meinem Beitrag mit einem Link.
                  Zudem hat das NICHTS mit Elster zu tun.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    ..........Ob das technisch jetzt noch abwickelbar ist, kann ich nicht sagen.
                    Hallo,

                    das sollte kein Problem sein, ich kenne etliche Fälle von Fehlern in ELSTAM, wo der Arbeitgeber dann rückwirkend auf den 01.01.des Jahres im November die Steuerklasse I in der Steuerklasse VI abgerechnet hat mit den entsprechenden Folgen für den AN.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

                      das Augenmerk des TE bezüglich eines Steuerklassenwechsels liegt doch eindeutig auf den Auswirkungen des zuerwartenden Elterngeldes.
                      Schlussfolgerung aus dem verlinkten Artikel:

                      Bei einem Geburtstermin Ende Februar 2018 bringt ein rückwirkender Wechsel zum 1. Oktober 2017 - weiter zurück ist ja nicht möglich - kein höheres Elterngeld!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuerklassenwechsel nach Heirat

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Schlussfolgerung aus dem verlinkten Artikel:

                        Bei einem Geburtstermin Ende Februar 2018 bringt ein rückwirkender Wechsel zum 1. Oktober 2017 - weiter zurück ist ja nicht möglich - kein höheres Elterngeld!
                        Hallo,

                        volle Zustimmung

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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