Meine Enkeltochter hat von 10.2010 bis 01. 2013 eine Berufsausbildung absolviert. Ihr Bruttoeinkommen lag bei 650 €. Wir haben für sie für Jahre 2010 -2012 Verlustfeststellungen beantragt, um evtl von einem positiven Urteil des Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvL 22/14) zu profitieren. Bei Anerkennung der Berufsaubildungskosten als Werbungskosten ist der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte negativ. Das Finanzamt lehnt die Verlustfeststellungen mit der Begründung ab, es handele sich um Antragsveranlagungen gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 , die innerhalb von 4 Jahren zu stellen seien. Zudem handele es nicht vorweggenommene Werbungskosten. Könnte ein Widerspruch dagegen Erfolg haben?
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Keine Ankündigung bisher.
Verlustvortrag eines Azubi
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AW: Verlustvortrag eines Azubi
Erstens geht es um einen Einspruch und zweitens um eine Frage, die nun mal überhaupt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun hat!
Steuerrecht ist nicht das zentrale Thema dieses Forums, dafür gibt es außerdem Steuerberater.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Verlustvortrag eines Azubi
Schau mal hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...elungen-zählenSchönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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