Meine Enkeltochter hat von 10.2010 bis 01. 2013 eine Berufsausbildung absolviert. Ihr Bruttoeinkommen lag bei 650 €. Wir haben für sie für Jahre 2010 -2012 Verlustfeststellungen beantragt, um evtl von einem positiven Urteil des Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvL 22/14) zu profitieren. Bei Anerkennung der Berufsaubildungskosten als Werbungskosten ist der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte negativ. Das Finanzamt lehnt die Verlustfeststellungen mit der Begründung ab, es handele sich um Antragsveranlagungen gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 , die innerhalb von 4 Jahren zu stellen seien. Zudem handele es nicht vorweggenommene Werbungskosten. Könnte ein Widerspruch dagegen Erfolg haben?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Verlustvortrag eines Azubi
				
					Einklappen
				
			
		
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 AW: Verlustvortrag eines Azubi
 
 Erstens geht es um einen Einspruch und zweitens um eine Frage, die nun mal überhaupt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun hat!
 
 Steuerrecht ist nicht das zentrale Thema dieses Forums, dafür gibt es außerdem Steuerberater.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 AW: Verlustvortrag eines Azubi
 
 Schau mal hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...elungen-zählenSchönen Gruß
 
 Picard777
 
 P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
 
 Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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 Verlustvortrag eines Azubi
									
									
									Verlustvortrag eines Azubi
								
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