Kann mir mal einer erklären, was es heißt die die Erklärung ist unverbindlich??? Ich habe über den Button prüfen eine Übersicht erzeugt und abgesendet. Vorher ging ein kleines Fenster auf, da stand was drin von unverbindlicher Abgabe!? Habe ich jetzt noch Gelegenheit nachzubessern?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
				
					Einklappen
				
			
		
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Eine unverbindliche Abgabe gibt es nicht, aber nachbessern kannst du natürlich!
 
 Dazu musst du nur zeitnah eine geänderte bzw. ergänzte Erklärung neu übermitteln.
 
 Da du keine Angaben zu der verwendeten Anwendung gemacht hast, weiß ich nicht, welches Fenster bzw. welchen Hinweis du da genau meinst.
 Ich vermute aber, du bist in Mein ELSTER unterwegs.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Ähm ich war in der Erstellung der Einkommenssteuer 2016, bin der Meinung alle Angaben gemacht zu haben und habe dann auf den Button prüfen gedrückt.
 Kann man auch nach der Abgabe seinen Sachbearbeiter vom Finanzamt anrufen - helfen die einem weiter, oder macht das gar keinen Sinn.
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Mit welcher Anwendung erstellst Du die denn?Zitat von Regidür Beitrag anzeigenÄhm ich war in der Erstellung der Einkommenssteuer 2016
 
 In Bayern z. B. kann der Bearbeiter die Steuererklärung in der Regel 3 Tage nach dem Senden sehen.
 Kommentar
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Nun, es gibt eben nicht nur Mein ELSTER, sondern z. B. auch die Windows-Software ElsterFormular. Da sich die Bedienung der Anwendungen deutlich voneinander unterscheidet,Zitat von Regidür Beitrag anzeigenVerstehe ich nicht über Elster halt!?
 
 sollte man schon wissen, womit die Erklärung erstellt wurde. In Mein ELSTER musst du z. B. die unverbindliche Steuervorausberechnung nach der Übermittlung anders aufrufen
 
 als bei ElsterFormular. Die Steuervorausberechnung ist zumindest für die Nutzer, die schon häufiger Erklärungen abgegeben haben, eine wichtige Kontrollmöglichkeit.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Und Wiso. Und SteuerSparErklärung. Und Taxman. Undundund ...Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenes gibt eben nicht nur Mein ELSTER, sondern z. B. auch die Windows-Software ElsterFormular
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Hallo Regidür,
 
 wadr
 Regidür schrieb 17.12. 14:05h,
 Regidür schrieb 17.12. 14:27h,
 Regidür schrieb 17.12. 15:34h
 . . .
 Hauen Sie hier bitte nicht im Minutentakt neue Informationsbits heraus, sondern antworten bitte auf die schon mehrfach gestellte Frage:
 Mit welcher (On/Offline-)Anwendung versuchen Sie eine Einkommensteuererklärung 2016 zu übermitteln?
 Wir alle kennen Online-Apps, kostenlose und kommerzielle Programme und dutzenderlei Anwendungen, die mit _ElStEr_ im weitesten Sinne zu tun haben. Äußern Sie sich bitte präziser.Mit freundlichen Grüßen
 gez. D. Cremer
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Ich würde mal sagen, der TE verwechselt hier die erstellte Steuererklärung und die Probeberechnung.
 
 Bei der Probeberechnung (zumindest bei meiner letzten Erklärung unter EF) kommt der Hinweis, dass die Probeberechnung nur ein unverbindlicher Service der Finanzverwaltung ist.
 
 Dieser Hinweis bzgl. der Unverbindlichkeit hat aber natürlich nichts mit der Steuererklärung zu tun.
 
 
 PS: warum versteifen sich manche hier im Forum eigentlich darauf keine vernünftigen Antworten zu geben, bevor der TE sich nicht zum genutzten System äußert? Viele Fragen kann man mit etwas nach- bzw. mitdenken auch beantworten ohne genau zu wissen womit die Erklärung nun erstellt wurde.Mit freundlichen Grüßen
 
 Beamtenschweiß
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Hallo,
 der erste Beitrag von Regidür ist alles Andere als verständlich
 Zitat:
 Kann mir mal einer erklären, was es heißt die die Erklärung ist unverbindlich??? Ich habe über den Button prüfen eine Übersicht erzeugt und abgesendet. Vorher ging ein kleines Fenster auf, da stand was drin von unverbindlicher Abgabe!? Habe ich jetzt noch Gelegenheit nachzubessern?
 
 Was soll das heißen? Ich habe eine Übersicht.... und abgesendet. Sollte hier die Berechnung gemeint sein?
 Wohin hat er die abgesendet? An das FA mit Sicherheit nicht.
 Fragen über Fragen
 
 Gruß FIGULGruß FIGUL
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 AW: Unverbindliche Abgabe der Steuererklärung
 
 Wenn jemand schreibt:
 
 bedarf es keiner hellseherischen Fähigkeiten, um die Kernfrage nach dem Nachbessern zu beantworten. Und wenn ich vermute, dass der TE mit Mein ELSTER unterwegs ist, dann ist das eben eine Vermutung!Ich habe über den Button prüfen eine Übersicht erzeugt und abgesendet. Vorher ging ein kleines Fenster auf, da stand was drin von unverbindlicher Abgabe!? Habe ich jetzt noch Gelegenheit nachzubessern?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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