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Fortbildungskosten Rückwirkend geltend machen

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    Fortbildungskosten Rückwirkend geltend machen

    Ich bin momentan dabei meinen Techniker über ein Fernstudium zu machen. Die Gebühren werden von meinem jetzigen Arbeitgeber bisher übernommen. Nun bin ich am überlegen, ob ich die Arbeitsstelle wechsle.
    Meine eigentl. frage ist: wenn ich jetzt die bisherigen Gebühren an meinen Arbeitgeber zurückzahlen muss, kann ich diese noch irgendwie in der Steuererklärung geltend machen auch wenn ich die Steuererklärung schon abgegeben habe?

    #2
    AW: Fortbildungskosten Rückwirkend geltend machen

    Zitat von Einkommenssteuer Beitrag anzeigen
    Ich bin momentan dabei meinen Techniker über ein Fernstudium zu machen. Die Gebühren werden von meinem jetzigen Arbeitgeber bisher übernommen. Nun bin ich am überlegen, ob ich die Arbeitsstelle wechsle.
    Meine eigentl. frage ist: wenn ich jetzt die bisherigen Gebühren an meinen Arbeitgeber zurückzahlen muss, kann ich diese noch irgendwie in der Steuererklärung geltend machen auch wenn ich die Steuererklärung schon abgegeben habe?
    Hallo,

    deine Frage hat zwar nichts mit Elster zu tun. Aber soviel dazu: Zu-Abfluß-Prinzip

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Fortbildungskosten Rückwirkend geltend machen

      Meine eigentl. frage ist: wenn ich jetzt die bisherigen Gebühren an meinen Arbeitgeber zurückzahlen muss, ...
      Mit ELSTER hat das aber jetzt nichts zu tun!

      Deine Steuerklärung für das Jahr 2018 kannst du doch noch gar nicht gemacht haben, das geht nämlich erst 2019!

      Noch hast du doch selbst nichts ausgegeben. Siehe § 11 Abs. 2 EStG!

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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