Hallo zusammen,
ich bin zum ersten Mal hier und habe leider über die Suche keinen ähnlichen Fall gefunden, daher hoffe ich, dass mir jemand helfen kann:
Meine 20jährige Tochter arbeitet seit 2015 als Flugbegleiterin, sie hat direkt nach dem Abi damit angefangen und ist seit Nov. 2015 fest bei der Fluggesellschaft angestellt. Dazu hatte sie keine Ausbildung absolviert, da gibt es lediglich 12 Wochen interne Schulung, was nicht als Ausbildung gilt.
Seit September 2017 studiert sie nun parallel dazu an einer privaten Hochschule, die 295 EUR / Monat kostet und hat die Arbeitszeit auf 72% Teilzeit reduziert. Seit September erhalten wir auch wieder Kindergeld für sie, weil dieses Studium als Erstausbildung gilt.
Die Schulgeldrechnung ist auf den Namen meiner Tochter ausgestellt, allerdings unterstützen wir sie monatlich mit 450 EUR, da das Gehalt nicht ausreicht....
Meine Frage nun: Wer kann wo die Studiengebühren in der Steuererklärung absetzen? Kann ich dieses Jahr wieder eine Anlage Kind ausfüllen und das irgendwo geltend machen?
Ich habe nämlich dort in der Zeile 61, Schulgeld, einen entsprechenden Hinweis gelesen: Besucht ein Kind, für das sie Anspruch auf Kindergeld haben... eine überwiegend privat finanzierte Schule.... sind 30% des Entgelts... als Sonderausgaben abziehbar.
Oder ist es besser bzw. nur möglich, dass meine Tochter diese Kosten geltend macht?
Danke vorab schon einmal für eure Hilfe
ich bin zum ersten Mal hier und habe leider über die Suche keinen ähnlichen Fall gefunden, daher hoffe ich, dass mir jemand helfen kann:
Meine 20jährige Tochter arbeitet seit 2015 als Flugbegleiterin, sie hat direkt nach dem Abi damit angefangen und ist seit Nov. 2015 fest bei der Fluggesellschaft angestellt. Dazu hatte sie keine Ausbildung absolviert, da gibt es lediglich 12 Wochen interne Schulung, was nicht als Ausbildung gilt.
Seit September 2017 studiert sie nun parallel dazu an einer privaten Hochschule, die 295 EUR / Monat kostet und hat die Arbeitszeit auf 72% Teilzeit reduziert. Seit September erhalten wir auch wieder Kindergeld für sie, weil dieses Studium als Erstausbildung gilt.
Die Schulgeldrechnung ist auf den Namen meiner Tochter ausgestellt, allerdings unterstützen wir sie monatlich mit 450 EUR, da das Gehalt nicht ausreicht....
Meine Frage nun: Wer kann wo die Studiengebühren in der Steuererklärung absetzen? Kann ich dieses Jahr wieder eine Anlage Kind ausfüllen und das irgendwo geltend machen?
Ich habe nämlich dort in der Zeile 61, Schulgeld, einen entsprechenden Hinweis gelesen: Besucht ein Kind, für das sie Anspruch auf Kindergeld haben... eine überwiegend privat finanzierte Schule.... sind 30% des Entgelts... als Sonderausgaben abziehbar.
Oder ist es besser bzw. nur möglich, dass meine Tochter diese Kosten geltend macht?
Danke vorab schon einmal für eure Hilfe
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