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Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

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    Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

    Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage bezüglich der Umzugskosten.
    Kann ich dort den Pauschalbetrag angeben oder muss ich die tatsächlich angefallenen Umzugs kosten angeben? Steig da nicht so ganz durch.

    #2
    AW: Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

    Hallo Ratzinger,

    das kannst du selbst entscheiden -> bei den tatsächlichen Umzugskosten, musst du im Falle der Rückfrage des Finanzamtes alles belegen können.
    Die Pauschale trägst du ein und es ist erledigt.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

      Vielen Dank für die informative und auch schnelle Antwort.

      Kommentar


        #4
        AW: Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

        Ich glaube, da besteht ein Missverständnis!

        Die Pauschale ist eigentlich zur Abdeckung der sogenannten weiteren Umzugskosten gedacht und kann deshalb zusätzlich zu den eigentlichen Transportkosten beansprucht werden.

        https://www.haufe.de/steuern/gesetzg...68_395666.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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