Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ratzinger
    Neuer Benutzer
    • 09.01.2018
    • 2

    #1

    Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

    Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage bezüglich der Umzugskosten.
    Kann ich dort den Pauschalbetrag angeben oder muss ich die tatsächlich angefallenen Umzugs kosten angeben? Steig da nicht so ganz durch.
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

    Hallo Ratzinger,

    das kannst du selbst entscheiden -> bei den tatsächlichen Umzugskosten, musst du im Falle der Rückfrage des Finanzamtes alles belegen können.
    Die Pauschale trägst du ein und es ist erledigt.

    Tschüß

    Kommentar

    • Ratzinger
      Neuer Benutzer
      • 09.01.2018
      • 2

      #3
      AW: Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

      Vielen Dank für die informative und auch schnelle Antwort.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45954

        #4
        AW: Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten

        Ich glaube, da besteht ein Missverständnis!

        Die Pauschale ist eigentlich zur Abdeckung der sogenannten weiteren Umzugskosten gedacht und kann deshalb zusätzlich zu den eigentlichen Transportkosten beansprucht werden.

        Umzugskosten können als Werbungskosten abgezogen werden. Welche Umzugskosten anzusetzen sind und wie hoch die Umzugskostenpauschale ist, lesen Sie hier.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...