Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • forum
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2011
    • 110

    #1

    Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

    Hallo,

    muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
    Ich habe keine Werbungskosten, keine sonstige Einnahmen.
    Arbeitnehmer, Steuerklasse 4, Brutto ca. 40000€
    Nach der Elsterberechnung muss ich 25€ nachzahlen.
    Wenn ich keine Steuererklärung abgebe, kommt dann das Finanzamt auf mich zu?
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

    Hallo forum,

    wenn du Steuerklasse IV hast bist du doch verheiratet, hast du die Daten des Partners mit eingegeben.
    Grundsätzlich ist die Kombination IV/IV keine Pflichtveranlagung, es sei denn Lohnersatzleistungen wurden bezogen.

    Ganz kann ich deine Frage nicht verstehen, in älteren Beiträgen schreibst du von Einnahmen aus V+V -> daraus erwächst natürlich die Pflicht zur Abgabe.


    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 12.01.2018, 12:39. Grund: Ergänzung

    Kommentar

    • forum
      Erfahrener Benutzer
      • 17.01.2011
      • 110

      #3
      AW: Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

      Ja ich bin verheiratet, aber Einzelveranlagung.
      Vermietung gibt es seit 2014 nicht mehr.
      Zuletzt geändert von forum; 12.01.2018, 14:22.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        AW: Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

        Für die Einzelveranlagung ist natürlich eine Steuererklärung abzugeben. Besser gesagt: zwei.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7873

          #5
          AW: Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

          Die Aussage ist nicht ganz richtig. Wenn zumindest an einem Tag noch eine Ehe vorliegt UND kein dauerndes Getrenntleben vorliegt, könnt Ihr eine Zusammenveranlagung beantragen. Wenn nun EIN Ehegatte eine Einkommensteuererklärung abgibt und Einzelveranlagung beantragt, DANN ist der ANDERE Ehegatte zur Abgabe SEINER Einkommensteuererklärung verpflichtet.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          Lädt...