Hallo Zusammen,
ich muss für mich und meine Exfrau eine nachträgliche Zusammenveranlagung einreichen. Das betrifft die Jahre 2012 bis 2014. Verstehe ich das richtig, dass ich dafür die Korrektur der ESt-Erklärung der vergangenen Jahre durchführe?! Ein eigenes Formular gibt es dafür ja nicht.
Reicht es aus, wenn ich die ESt-Bescheide der verganenen Jahre nehme und diese in einer Erklärung kumuliert einreiche?
ich muss für mich und meine Exfrau eine nachträgliche Zusammenveranlagung einreichen. Das betrifft die Jahre 2012 bis 2014. Verstehe ich das richtig, dass ich dafür die Korrektur der ESt-Erklärung der vergangenen Jahre durchführe?! Ein eigenes Formular gibt es dafür ja nicht.
Reicht es aus, wenn ich die ESt-Bescheide der verganenen Jahre nehme und diese in einer Erklärung kumuliert einreiche?
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