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Überstunden eintragen, aber wo?

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    Überstunden eintragen, aber wo?

    Hallo, ich bin die Neue hier...

    Ich suche mich im Netz dumm und dusselg, darum nun hier:

    Von allen Seiten höre ich, dass ich meine ausgezahlten Überstunden in der Steuererklärung angeben und somit absetzen kann.
    In welchem Formular kann ich diese eintragen?

    Vielen Dank schon mal....

    #2
    AW: Überstunden eintragen, aber wo?

    du trägst ganz normal deinen Jahresbruttolohn nebst Lohnsteuer ein. Damit gleichen sich die Abzüge innerhalb des Jahres aus. Gesondert abziehen kann man Überstundenvergütungen nicht. Wenn es sich um Vergütungen für mehrere Jahre handeln sollte, müsste dies auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein.

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      #3
      AW: Überstunden eintragen, aber wo?

      Wenn es sich um Vergütungen für mehrere Jahre handeln sollte, müsste dies auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein.
      Solche Vergütungen für mehrere Jahre würden entweder unter Nummer 10 oder unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Überstunden eintragen, aber wo?

        Das heißt, es gibt keine Möglichkeit diese gesondert irgendwo einzutragen? Und wie definiert Ihr "mehrere" Jahre?
        Es kann ja nicht sein, dass ich bei 75 ausgezahlten Überstunden nur knapp 200,-€ mehr bekomme. Das ist fast doppelte Stundenleistung in dem einen Monat... ohne Mehrwert.

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          #5
          AW: Überstunden eintragen, aber wo?

          Zitat von Claudia 72 Beitrag anzeigen
          Das heißt, es gibt keine Möglichkeit diese gesondert irgendwo einzutragen?
          Da es keinerlei steuerlich besondere Behandlung von Überstunden gibt, wäre ein Eingabefeld zur Eingabe von Überstunden sinnlos.

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            #6
            AW: Überstunden eintragen, aber wo?

            Zitat von Claudia 72 Beitrag anzeigen
            Das heißt, es gibt keine Möglichkeit diese gesondert irgendwo einzutragen? Und wie definiert Ihr "mehrere" Jahre?
            Es kann ja nicht sein, dass ich bei 75 ausgezahlten Überstunden nur knapp 200,-€ mehr bekomme. Das ist fast doppelte Stundenleistung in dem einen Monat... ohne Mehrwert.
            Hallo,

            da musst du dich an deinen AG wenden, wenn er so mickrige Löhne zahlt.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Überstunden eintragen, aber wo?

              Hallo Claudia72,

              du kannst nichts eintragen, dein Arbeitgeber müsste dir das in den Zeilen 10 oder 19 bescheinigen.
              Und die jeweiligen Zeilenbeschriftungen waren von Charlie24 gemeint.

              Tschüß

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                #8
                AW: Überstunden eintragen, aber wo?

                Es kann ja nicht sein, dass ich bei 75 ausgezahlten Überstunden nur knapp 200,-€ mehr bekomme. Das ist fast doppelte Stundenleistung in dem einen Monat... ohne Mehrwert.
                Wenn dabei durch die Anwendung der Monatstabelle für die Lohnsteuer zu viel Steuer einbehalten wurde, dann gleicht sich das bei der Einkommensteuererklärung schon aus.
                Denn dort wird immer mit den Werten für ein ganzes Kalenderjahr gerechnet.

                Wenn jemand nur Teilzeit arbeitet und vielleicht sonst gar keinen Lohnsteuerabzug hat, dann gibt es schon mal größere Differenzen. Wie niedrig bzw. wie hoch dein Stundenlohn brutto ist, wissen wir ja nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Überstunden eintragen, aber wo?

                  Vielen Dank für Eure Antworten. Nein, ich habe keinen Hungerlohn, aber wenig Stunden. Dann muss ich das wohl so hinnehmen.

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                    #10
                    AW: Überstunden eintragen, aber wo?

                    Zitat von Claudia 72 Beitrag anzeigen
                    Vielen Dank für Eure Antworten. Nein, ich habe keinen Hungerlohn, aber wenig Stunden. Dann muss ich das wohl so hinnehmen.
                    Die Zahl der ausgezahlten Stunden wurde doch genannt, 75, und dass sie 200€ bringen.
                    Macht 2,67€ netto je Stunde. Selbst mit 40% Grenzsteuersatz und 20% Sozialabgaben landet man da bei unter 7€ brutto, unter Mindestlohn. Irgendwas ist da schief.

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                      #11
                      AW: Überstunden eintragen, aber wo?

                      Hallo,

                      ich denke es gibt noch genügend Firmen die weniger als 7 Euro bezahlen und genügend Leute, die dafür arbeiten je nach Wohnort.

                      Tschüß

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        AW: Überstunden eintragen, aber wo?



                        Solche Vergütungen für mehrere Jahre würden entweder unter Nummer 10 oder unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
                        Hallo zusammen,

                        ich habe 2018 und 2019 immer wieder Überstunden von meinem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen, die sich teilweise auch aus dem jeweiligen Vorjahr angesammelt hatten. Allerdings ist dies in meiner Lohnsteuerbescheinigung nicht unter Nummer 10 oder 19 aufgeführt. Ergeben sich daraus Nachteile für mich bei der Lohnsteuererklärung? Müsste ich dies nachträglich von meinem Arbeitgeber korrigieren lassen?

                        Ich mache gerade zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung und arbeite mich gerade noch in das Thema ein. Ich hoffe also, die Frage ist nicht zu banal.

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                          #13
                          Solange die Nachzahlung nicht über mehr als zwei Jahre geht, wird das beim laufenden Arbeitslohn unter Nummer 3 bescheinigt. Das ist schon Ok.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Vielen Dank für die Info, Charlie!

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