Hallo liebes Forum,
ich bin berufsbegleitender Student nach Ausbildung und konnte daher meine Fortbildungskosten bisher gut als Werbungskosten absetzen. Jetzt war ich allerdings für einen Monat im Ausland für ein unentgeltliches Pflichtpraktikum von der Hochschule aus. Soweit ich bisher recherchiert habe, kann ich dabei sowohl Fahrtkosten (habe Quittung bzw. über km-Pauschale), Übernachtungskosten (habe einen Mietvertrag im Studentenwohnheim) und eine Verpflegungspauschale (laut Festlegung 2017) absetzen.
Die Frage ist - wo genau? So richtig sicher bin ich mir nicht. Fällt das ganze unter eine "doppelte Haushaltsführung", da ich meine Wohnung am Lebensmittelpunkt natürlich auch unterhalten habe in der Praktikumszeit? Oder doch unter "Auswärtstätigkeit im Ausland"?
Danke für die Hilfe!
ich bin berufsbegleitender Student nach Ausbildung und konnte daher meine Fortbildungskosten bisher gut als Werbungskosten absetzen. Jetzt war ich allerdings für einen Monat im Ausland für ein unentgeltliches Pflichtpraktikum von der Hochschule aus. Soweit ich bisher recherchiert habe, kann ich dabei sowohl Fahrtkosten (habe Quittung bzw. über km-Pauschale), Übernachtungskosten (habe einen Mietvertrag im Studentenwohnheim) und eine Verpflegungspauschale (laut Festlegung 2017) absetzen.
Die Frage ist - wo genau? So richtig sicher bin ich mir nicht. Fällt das ganze unter eine "doppelte Haushaltsführung", da ich meine Wohnung am Lebensmittelpunkt natürlich auch unterhalten habe in der Praktikumszeit? Oder doch unter "Auswärtstätigkeit im Ausland"?
Danke für die Hilfe!
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