Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erinnerung an Lohnsteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erinnerung an Lohnsteuererklärung

    Hallo, ich habe folgende freundlichen Einladung kurz vor Weihnachten erhalten : Erinnerung an ihre Einkommensteuererklärung 2011-2015. Bis spätestens 29.12.2017. Wir sind zusammen veranlagt III und V und haben umgehend. Alle angeforderten Unterlagen erstellt und versendet. Nun erhalten wir die Mitteilung das 2012 verjährt sei, da ich zu dieser Zeit in Elternzeit war und daher das ganze Jahr kein eigenes Einkommen hatte. Kann das sein? Ich dachte wir wären dennoch verpflichtet und damit verjährt das Ganze doch erst nach 7 Jahren. Haben wir etwas falsch gemacht?LG Gestresst

    #2
    AW: Erinnerung an Lohnsteuererklärung

    Nun erhalten wir die Mitteilung das 2012 verjährt sei, da ich zu dieser Zeit in Elternzeit war und daher das ganze Jahr kein eigenes Einkommen hatte. Kann das sein?
    Das wäre bei Bezug von Elterngeld wohl nicht richtig, wenn das ganze Jahr überhaupt keine Leistungen bezogen wurden, wäre es richtig. Verbindlich klären musst du das mit dem Finanzamt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X