Hallo,
wir, Ehepaar, Rentner, gemeinsam veranlagt hatten trotz Kapitaleinkünfte aber nur 50%ige Rentenbesteuerung lt. Elsterberechnung keine Steuer zu bezahlen, obwohl die Kapitaleinkünfte über den Freibetrag lagen. Daher eine 2012 eine NVA und ab 2015 bis 2017 wieder eine NVA vom Finanzamt erhalten. Dies war sehr praktisch, weil ich die Elstererklärungen für die Jahre nur gespeichert aber nicht abschicken musste.
Dachte, ich mach das ab 2018 weiter. Antrag abgeschickt, wurde abgelehnt weil Kapitaleinkünfte unter dem Freibetrag liegen, ca 50%. Klar, gibt ja fast nichts. Muss ich jetzt trotzten eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Oder ev. eine neue NVA beantragen, wo unsere vermutlichen KAP über den Freibetrag liegen? Was meint ihr dazu
Gruss
Keller
wir, Ehepaar, Rentner, gemeinsam veranlagt hatten trotz Kapitaleinkünfte aber nur 50%ige Rentenbesteuerung lt. Elsterberechnung keine Steuer zu bezahlen, obwohl die Kapitaleinkünfte über den Freibetrag lagen. Daher eine 2012 eine NVA und ab 2015 bis 2017 wieder eine NVA vom Finanzamt erhalten. Dies war sehr praktisch, weil ich die Elstererklärungen für die Jahre nur gespeichert aber nicht abschicken musste.
Dachte, ich mach das ab 2018 weiter. Antrag abgeschickt, wurde abgelehnt weil Kapitaleinkünfte unter dem Freibetrag liegen, ca 50%. Klar, gibt ja fast nichts. Muss ich jetzt trotzten eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Oder ev. eine neue NVA beantragen, wo unsere vermutlichen KAP über den Freibetrag liegen? Was meint ihr dazu
Gruss
Keller
Kommentar