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Private Rentenversicherungen

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    Private Rentenversicherungen

    Hallo alle miteinander,

    in diesem Jahr probiere ich mich zum ersten Mal an der Erstellung meiner Einkommensteuererklaerung via ELSTER. Bei der Gelegenheit habe ich auch die einzelnen Teil der Einkommensteuererklaerung nochmal genauer betrachtet, und dabei kam eine Frage zum Thema Vorsorgeaufwendungen auf - vielleicht kann jemand weiterhelfen?

    Etwas Kontext: meine Frau und ich beantragen die Zusammenveranlagung der Einkommensteuererklaerung; ich bin der Hauptverdiener (Steuerklasse 3), meine Frau hat einen Minijob (d.h. < 450EUR).

    Meine Frau und ich haben jeweils schon vor Jahren eine zusaetzliche Rentenversicherung abgeschlossen (ich bei der Generali, sie bei der Allianz). Sind diese Beitraege also Vorsorgeaufwendung anrechenbar, auch wenn es keine 'Riester' Vertraege sind? Vielleicht hat hier jemand eine Ahnung (oder kann mich ggf. auf Texte zum Thema verweisen). In den Versicherungsunterlagen selbst konnte ich leider keine Hinweise darauf finden, dass die Beitraege definitiv anrechenbar oder nicht anrechenbar sind.

    Gruesse aus dem frostig-kalten Norden,

    - Frerich

    #2
    AW: Private Rentenversicherungen

    Meine Frau und ich haben jeweils schon vor Jahren eine zusaetzliche Rentenversicherung abgeschlossen
    Es kommt auf die Art der Rentenversicherung und den Abschlusszeitpunkt an. Erläuterungen dazu findet man in der Eingabehilfe von ElsterFormular bzw. von Mein ELSTER

    Beiträge zu nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge: Basisrente-Alter, Basisrente- Erwerbsminderung ggf. mit Berufsunfähigkeitsschutz)
    werden beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt und gehören in der Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.

    Solche Beiträge werden allerdings jährlich von den Anbietern bescheinigt, was anscheinend nicht der Fall ist.

    Andere Rentenversicherungen mit Abschluss und erster Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 darf man zwar in die Zeilen 51 oder 52 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, steuerliche Auswirkungen hat das aber selten,
    da die hierfür geltenden Höchstgrenzen zumeist bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden.

    Neuere nicht zertifizierte Rentenversicherungen gehören gar nicht in die Erklärung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Private Rentenversicherungen

      Hi Charlie24,

      wow - erstmal vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort!

      Beide Rentenversicherungen wurden nach dem 31.12.2004 abgeschlosse, aber Bescheinigungen fuer das Finanzamt (so wie wir sie von verschiedenen Organisationen an die wir spenden bekommen) haben wir bisher nicht bekommen. Insofern ist in der Hinsicht wohl nichts zu holen - schade. :-)

      Ich werde mich in der Hinsicht vielleicht mal mit unserem Makler in Verbindung setzen, ob da evtl. solche Basisrentenvertraege interessant waeren.

      Nochmal vielen Dank fuer deine Antwort!

      - Frerich

      Kommentar


        #4
        AW: Private Rentenversicherungen

        Man muss allerdings später die Renten aus zertifizierten Verträgen versteuern, wie das bei den Riesterrenten bekanntlich auch der Fall ist.

        Das ist immer ein Rechenexempel, der Fiskus hat auch nichts zu verschenken!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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