Hallo liebe Forum Gemeinde,
ich habe eine Frage zu steuertechnische Punkte, wenn ein Gewerbe bzw. Büro in einer anderen Stadt verlegt wird.
Und zwar: Ich habe ein Gewerbe (Vertrieb von Produkten an Kunden, die dann von den jeweiligen Lieferanten direkt an den Endkunden versendet werden), und ich habe mein Büro in einem Zimmer in meinem Haus, bis jetzt rechne ich es mit 1.250,00 € im Jahr als ein „häusliches Arbeitszimmer“ beim Finanzamt.
Dieses Zimmer wird kommenden Jahr allerdings ein Kinderzimmer werden und fällt somit weg.
Ich würde dann ein Büro benötigen, und es stellt sich mir die Frage ob es in der gleichen Stadt wie meinen Wohnsitz gesucht wird (Gewerbesteuerhebesatz: 480%) oder in einer nahegelegenen Stadt (Gewerbesteuerhebesatz: bei 380 %, dazu sogar näher zu mir als die gleiche Stadt Option).
Der Steuervorteil des Büros in der nahegelegenen Stadt liegt ausser der kürzeren Distanz zum Wohnsitz auf der Hand, natürlich werden auch die Kosten des Büros + Nebenkosten voll angegeben werden statt nur 1.250,00 € (die Ruhe beim Arbeiten ist natürlich auch ein zusätzlicher Plus Punkt bei 2 Kinder ;-).
Als Grundlage stellt sich mir folgende Frage:
Wenn das Büro in der anderen Stadt verlegt wird, muss das Gewerbe in der nahegelegenen Stadt angemeldet werden und von der bisherigen Stadt abgemeldet werden, dazu muss man sich auf das für sich "neue" FA vorstellig werden.
Oder ist es möglich oder sogar besser wenn das Gewerbe weiterhin auf der bisherigen Stadt angemeldet bleibt und das Büro von dem aus gearbeitet wird auf der nahegelegenen Stadt, die dann die Gewerbesteuer erhebt zum günstigeren %-Satz (falls dies zutrifft und so möglich ist)?
Basierend auf die Antwort auf die obengenannte Frage aber natürlich von der „besseren“ Variante abhängig, würde ich dann noch folgende Fragen haben, je nachdem was besser wäre:
Wo wird die Umsatzsteuer eingenommen, bzw. bei welchen FA macht man die Umsatzsteuervoranmeldungen über Elster? Bräuchte man dazu eine neue Elster Anmeldung?
Gilt etwas anderes für die Einführumsatzsteuer, falls diese ein Thema wäre bei dem Geschäft?
Dass die Einkommensteuer in der Stadt in der ich lebe gemacht wird ist klar; In der momentanen Konstellation (Wohnen und Büro in der gleichen Stadt) wird aber bis zu einer Höhe von 380% die gezahlte Gewerbesteuer in der Einkommenssteuer angerechnet (was die Steuerlast mindert um den gezahlten Gewerbesteuerbetrag); Bleibt das auch so wenn die Gewerbesteuer in einer anderen Stadt gezahlt wird?
Wird die Einkommenssteuererklärung, die Jahresumsatzsteuermeldung und die Jahresgewerbesteuermeldung dadurch komplizierter?
Gibt es etwas anderes was es zu beachten gäbe in der einen oder der anderen Konstellation? Wäre die Verwaltung (Steuermeldungen und so weiter) schwieriger?
Vielleicht hat jemand etwas ähnliches am Laufen und kann etwas dazu sagen.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
ich habe eine Frage zu steuertechnische Punkte, wenn ein Gewerbe bzw. Büro in einer anderen Stadt verlegt wird.
Und zwar: Ich habe ein Gewerbe (Vertrieb von Produkten an Kunden, die dann von den jeweiligen Lieferanten direkt an den Endkunden versendet werden), und ich habe mein Büro in einem Zimmer in meinem Haus, bis jetzt rechne ich es mit 1.250,00 € im Jahr als ein „häusliches Arbeitszimmer“ beim Finanzamt.
Dieses Zimmer wird kommenden Jahr allerdings ein Kinderzimmer werden und fällt somit weg.
Ich würde dann ein Büro benötigen, und es stellt sich mir die Frage ob es in der gleichen Stadt wie meinen Wohnsitz gesucht wird (Gewerbesteuerhebesatz: 480%) oder in einer nahegelegenen Stadt (Gewerbesteuerhebesatz: bei 380 %, dazu sogar näher zu mir als die gleiche Stadt Option).
Der Steuervorteil des Büros in der nahegelegenen Stadt liegt ausser der kürzeren Distanz zum Wohnsitz auf der Hand, natürlich werden auch die Kosten des Büros + Nebenkosten voll angegeben werden statt nur 1.250,00 € (die Ruhe beim Arbeiten ist natürlich auch ein zusätzlicher Plus Punkt bei 2 Kinder ;-).
Als Grundlage stellt sich mir folgende Frage:
Wenn das Büro in der anderen Stadt verlegt wird, muss das Gewerbe in der nahegelegenen Stadt angemeldet werden und von der bisherigen Stadt abgemeldet werden, dazu muss man sich auf das für sich "neue" FA vorstellig werden.
Oder ist es möglich oder sogar besser wenn das Gewerbe weiterhin auf der bisherigen Stadt angemeldet bleibt und das Büro von dem aus gearbeitet wird auf der nahegelegenen Stadt, die dann die Gewerbesteuer erhebt zum günstigeren %-Satz (falls dies zutrifft und so möglich ist)?
Basierend auf die Antwort auf die obengenannte Frage aber natürlich von der „besseren“ Variante abhängig, würde ich dann noch folgende Fragen haben, je nachdem was besser wäre:
Wo wird die Umsatzsteuer eingenommen, bzw. bei welchen FA macht man die Umsatzsteuervoranmeldungen über Elster? Bräuchte man dazu eine neue Elster Anmeldung?
Gilt etwas anderes für die Einführumsatzsteuer, falls diese ein Thema wäre bei dem Geschäft?
Dass die Einkommensteuer in der Stadt in der ich lebe gemacht wird ist klar; In der momentanen Konstellation (Wohnen und Büro in der gleichen Stadt) wird aber bis zu einer Höhe von 380% die gezahlte Gewerbesteuer in der Einkommenssteuer angerechnet (was die Steuerlast mindert um den gezahlten Gewerbesteuerbetrag); Bleibt das auch so wenn die Gewerbesteuer in einer anderen Stadt gezahlt wird?
Wird die Einkommenssteuererklärung, die Jahresumsatzsteuermeldung und die Jahresgewerbesteuermeldung dadurch komplizierter?
Gibt es etwas anderes was es zu beachten gäbe in der einen oder der anderen Konstellation? Wäre die Verwaltung (Steuermeldungen und so weiter) schwieriger?
Vielleicht hat jemand etwas ähnliches am Laufen und kann etwas dazu sagen.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
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