Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage an euch:
Ich habe erfahren dass man Studienkosten bis zu 7 Jahre rückwirkend absetzen kann, und deswegen habe ich Ende 2017 eine Steuererklärung für das Jahr 2010 abgegeben (zu dem Zeitpunkt war ich ein Bachelorstudent). Unter anderem habe ich noch einen Nachweis über einen vorherigen Erststudium (Ausbildung als Fachelektroniker) geschickt, damit die Kosten der nachfolgenden Bachelor und Master als Werbungskosten betrachtet werden konnten.
Ich habe gerade einen Brief vom Finanzamt erhalten, wo sowohl ein "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" als auch eine "Ablehnung einer Einkommenssteuerveranlagung 2010" enthalten war, wie auf folgende Bilder zu sehen ist:
https://img3.picload.org/image/ddppparw/bescheid1.jpg
https://img3.picload.org/image/ddpppadr/bescheid2.jpg
Ich habe schon mit dem Finanzamt telefoniert, und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt dass die Werbungskosten, die im gesonderten Feststellung eingetragen sind, gültig sind und mit meinen zukünftigen Einkünfte verrechnet werden. Die Ablehnung war nur so gemeint, dass die Steuererklärung für 2010 zu spät abgegeben wurde (da normale Abgabe max. 4 Jahre), und dafür keine Vorauszahlung erfolgen könnte. Das würde jedoch die Werbungskosten aus der gesonderten Feststellung nicht beeinflüssen, also die gesonderte Feststellung gilt weiterhin trotz der Ablehnung.
Ich habe das Gefühl dass diese zwei Bescheide sich gegenseitig widersprechen, aber vlt. verstehe ich das nicht ganz, und deswegen würde ich nach eure Meinung fragen, ob diese Erklärung seitens Finanzamt richtig ist, und ich nichts mehr machen soll, oder ich doch Einspruch einlegen soll, da ich ja dafür nur einen Monat Zeit habe.
Kurze Frage noch dazu: heißt das dass mein Ausbildungsnachweis anerkannt wurde, und die Kosten schon für das Bachelor direkt als Werbungskosten geltend gemacht werden können?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
ich hätte folgende Frage an euch:
Ich habe erfahren dass man Studienkosten bis zu 7 Jahre rückwirkend absetzen kann, und deswegen habe ich Ende 2017 eine Steuererklärung für das Jahr 2010 abgegeben (zu dem Zeitpunkt war ich ein Bachelorstudent). Unter anderem habe ich noch einen Nachweis über einen vorherigen Erststudium (Ausbildung als Fachelektroniker) geschickt, damit die Kosten der nachfolgenden Bachelor und Master als Werbungskosten betrachtet werden konnten.
Ich habe gerade einen Brief vom Finanzamt erhalten, wo sowohl ein "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" als auch eine "Ablehnung einer Einkommenssteuerveranlagung 2010" enthalten war, wie auf folgende Bilder zu sehen ist:
https://img3.picload.org/image/ddppparw/bescheid1.jpg
https://img3.picload.org/image/ddpppadr/bescheid2.jpg
Ich habe schon mit dem Finanzamt telefoniert, und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt dass die Werbungskosten, die im gesonderten Feststellung eingetragen sind, gültig sind und mit meinen zukünftigen Einkünfte verrechnet werden. Die Ablehnung war nur so gemeint, dass die Steuererklärung für 2010 zu spät abgegeben wurde (da normale Abgabe max. 4 Jahre), und dafür keine Vorauszahlung erfolgen könnte. Das würde jedoch die Werbungskosten aus der gesonderten Feststellung nicht beeinflüssen, also die gesonderte Feststellung gilt weiterhin trotz der Ablehnung.
Ich habe das Gefühl dass diese zwei Bescheide sich gegenseitig widersprechen, aber vlt. verstehe ich das nicht ganz, und deswegen würde ich nach eure Meinung fragen, ob diese Erklärung seitens Finanzamt richtig ist, und ich nichts mehr machen soll, oder ich doch Einspruch einlegen soll, da ich ja dafür nur einen Monat Zeit habe.
Kurze Frage noch dazu: heißt das dass mein Ausbildungsnachweis anerkannt wurde, und die Kosten schon für das Bachelor direkt als Werbungskosten geltend gemacht werden können?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
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